Porno-Gemälde

Gruppensex-Bild mit Politikern ist erlaubt

Österreich
25.01.2007 22:45
Das vom Oberlandesgericht Wien 2000 verhängte Ausstellungsverbot für ein Bild von Otto Mühl, das Persönlichkeiten wie Mutter Teresa, Bischof Kurt Krenn, Ex-Burgtheaterdirektor Peymann und österreichische Politiker beim Gruppensex zeigt, ist unzulässig. Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg am Donnerstag.
Für den Gerichtshof ist das zeitlich nicht begrenzte Ausstellungsverbot "nicht angemessen" und in einer demokratischen Gesellschaft nicht notwendig. Die Republik Österreich muss nun wegen Verletzung des Rechts auf Meinungsfreiheit der "Vereinigung Bildender Künstler" 12.000 Euro als Entschädigung zahlen und die früheren Prozesskosten von knapp 16.000 Euro übernehmen.


Ursache des Streits war eine Unterlassungsklage des früheren FPÖ-Generalsekretärs Meischberger, der sich auf dem 1998 in der "Secession" ausgestellten Bild "Apokalypse" wiedererkannte und in seiner Privatsphäre verletzt fühlte. In erster Instanz war Meischberger mit seiner Klage nicht durchgedrungen. Das Wiener Oberlandesgericht als Berufungsinstanz gab Meischberger dagegen Recht und verhängte ein unbefristetes Ausstellungsverbot. Daraufhin wandte sich die Künstlervereinigung an das Menschenrechtsgericht.


"Kein Angriff auf Privatleben"

Die Straßburger Richter merken in ihrem Urteil an, dass das Bild kaum als Angriff auf Meischbergers Privatleben verstanden werden könnte. Zudem seien insgesamt 33 bekannte Personen dargestellt. "Herr Meischberger, der zum Zeitpunkt der Ereignisse nur ein normales Mitglied des Parlaments war, war sicher einer der weniger bekannten Menschen, die auf dem Bild dargestellt sind, an den sich nach seinem Rückzug aus der Politik heutzutage in der Öffentlichkeit kaum mehr jemand erinnert", so das Gericht.
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