Durch sein Verhalten hat er sich vielleicht noch mehr belastet: Richard H., einer der Mordverdächtigen im Fall Roland Krenn, sollte am Dienstag die Tat in der Justizanstalt rekonstruieren. Der Mann brach die Aktion mit den Pralinen aber nach wenigen Minuten ab.
Richard H. (24), Musiker, der zuletzt in Ebenau wohnte, wird verdächtigt, den vermögenden Roland Krenn (63) aus Salzburg im Sommer 2016 gemeinsam mit seiner Freundin Anna M. (20) ermordet zu haben. Krenn wurde Ende August 2016 als vermisst gemeldet. Seither laufen die Ermittlungen. Konkrete Ergebnisse gab es erstmals nach der Auffindung der Leiche. Zuerst wurde Richard H., ein umtriebiger Musiker aus dem Flachgau, ins Visier genommen. Er hatte regelmäßigen Kontakt zu Krenn. Nach seiner Festnahme beschuldigte er Robert Sch. aus dem oberösterreichischen Haigermoos als Mitwisser und Drogendealer. Dieser habe ihn und Krenn mit Kokain versorgt. H. gab außerdem zu, Krenn "versehentlich" gemeinsam mit seiner Freundin (20) vergiftet zu haben.
Die beiden hatten Krenn zu einem Abendessen eingeladen. Die Pralinen, die sie servierten. hatten sie präpariert. Mit Schlaftabletten, die sich Anna M. von ihrem Hausarzt verschreiben ließ. Die beiden wollten Krenn nur betäuben, nicht töten.
Das Opfer soll nach dem gemeinsamen Abendessen samt Pralinen schläfrig geworden sein. Der Mann wollte nach Hause gefahren werden. Richard H. und Anna M. kamen der Bitte nach. In Hellbrunn angekommen, war Krenn bereits bewusstlos. Die beiden verfrachteten ihn auf eine Matratze im Keller und zogen ihm einen Steif-Teddy-Bezug über den Kopf. Als der Beschuldigte Richard H. später an den Tatort zurückkehrte, war Krenn tot. Der Verdächtige brachte die Leiche zu Roland S. Die beiden versuchten einen geeigneten Platz im Wald zu finden. Nachdem sie aber keinen fanden, beschloss Robert S., dass der Leichnam auch in seinem aufgelassenen Schweinestall auf seinem Anwesen in Haigermoos (OÖ) gut zu verstecken sei. Die Komplizen verfrachteten Krenns Leiche in einen Schweinetrog, warfen Müll sowie 40 Liter Chemikalien darüber. H.’s Anwalt Franz Essl kommentiert den Abbruch so: "Die Beteiligung an der Tatrekonstruktion ist ein Beschuldigtenrecht, aber keine Pflicht. Ich verweise auf § 150 StPO."
Manuela Kappes, Kronen Zeitung
Der Verlauf der Ermittlungen:
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