In Sachen Bürger-Mitbestimmung beim Erarbeiten neuer Gesetze eilt der Nationalrat mit neuen Online-Möglichkeiten gerade Oberösterreichs Landtag davon.
Bei uns im Lande Oberösterreich sind die Möglichkeiten des Einbringens von Hausverstand und Fachwissen in die Gesetzesbegutachtung noch bescheiden, trotz aller politischen Deregulierungs-Ansagen. Der Landtag, in der Karikatur personifiziert durch seinen Ersten Präsidenten Viktor Sigl (ÖVP), weiß sich "Störenfriede" vom Leib zu halten.
Einige Gesetzesentwürfe offen
Was gäb’s derzeit überhaupt zu begutachten? Und würde das Bürger überhaupt interessieren? Großteils schon: Bei fünf Gesetzesentwürfen ist derzeit die Begutachtungsfrist noch offen. So beim neuen Krankenanstaltengesetz, das - dem ersten Überfliegen zufolge - doch einige Einschnitte in die medizinische (Notfall-)Versorgung zu bringen scheint, andererseits aber auch Kostenentlastungen für Unter-18-jährige Patienten erwirkt.
Oder, ebenfalls aus dem Bereich des Gesundheitswesens und für die Bürger potenziell besonders interessant: Das neue oö. Gesundheitsfondsgesetz, das dem Land und den Gemeinden weitere Kosteneinsparungen bei der Finanzierung der Krankenanstalten bringen wird.
Umbauarbeiten in der Verwaltung
Dann das harmlos klingende Gemeinderechtsanpassungsgesetz, das (wie von uns schon berichtet) in Teilbereichen bisherige Instanzenzüge in der Verwaltung abkürzt, weil es ja seit ein paar Jahren die zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit gibt.
Auch ein Wahlrechtsänderungsgesetz mit höheren Hürden für vorbestrafte Politiker könnte eine Bürgerbegutachtung vertragen.
Werner Pöchinger, Kronen Zeitung
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