Gewalt in Myanmar

Dalai Lama: “Buddha hätte Rohingya geholfen”

Ausland
11.09.2017 11:44

Der Dalai Lama hat sich am Wochenende traurig über die Gewalt im buddhistischen Myanmar gegen die muslimische Minderheit der Rohingya gezeigt. "Die Menschen, die Muslime schikanieren, sollten an Buddha denken", sagte das geistliche Oberhaupt des tibetischen Buddhismus. "In einer solchen Situation hätte Buddha definitiv diesen armen Muslimen geholfen." Es sei "sehr traurig", fügte der Friedensnobelpreisträger vor Reportern am Flughafen seines indischen Exilorts Dharamsala hinzu.

Mindestens 300.000 Rohingya sind seit Ende August aus Myanmar in das überwiegend muslimische Nachbarland Bangladesch geflohen. Rohingya-Rebellen hatten Polizei- und Militärposten angegriffen, worauf Myanmars Armee nach eigenen Angaben mit einer "Räumungsoperation" antwortete. Geflüchtete berichteten, dass ihre Häuser niedergebrannt und Familienangehörige erschossen worden seien.

UNO spricht von "ethnischer Säuberung"
Der UNO-Menschenrechtsrat bezeichnete die Angriffe der Armee auf die Minderheit als "ethnische Säuberung". Da die Regierung in Myanmar Menschenrechtsbeobachtern den Zugang verweigere, sei kein umfassendes Bild der Lage möglich, sagte UNO-Menschenrechtskommissar Said Raad al-Hussein am Montag in Genf.

Die Zahl der Todesopfer ist unklar. Was genau derzeit im nordwestlichen Bundesstaat Rakhine geschieht, kann niemand überprüfen. Die Regierung Myanmars um die Friedensnobelpreisträgerin Aung San Suu Kyi spricht von einem Kampf gegen Terroristen. Die Geschichten der Geflüchteten ähneln sich aber sehr und zeichnen ein anderes Bild der Vorgänge im Grenzgebiet zwischen Myanmar und Bangladesch.

Rohingya-Rebellen verkünden einseitige Waffenruhe
Am Sonntag verkündeten die Rohingya-Rebellen eine einseitige Waffenruhe. Damit sollten Hilfslieferungen für die Not leidenden Menschen in Rakhine ermöglicht werden. Dies müsse "unabhängig vom ethnischen oder religiösen Hintergrund" der Menschen erfolgen, forderten die Kämpfer. Die Feuerpause soll den Angaben zufolge bis 9. Oktober in Kraft bleiben.

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