Schrottauto-Verkauf

Bis zu 41.000 Euro Strafe für kaputtes Altauto

Oberösterreich
06.08.2017 09:30

ÖAMTC-Rechtsexperte Lukas Thallinger macht aufgrund eines aktuellen Falls auf eine Ergänzung zum Abfallwirtschaftsgesetz aufmerksam, die eine Weitergabe von fahruntauglichen Autos an Privatpersonen und Unternehmer ohne "Sammler- bzw. Behandler-Genehmigung" untersagt. Es drohen sonst saftige Strafen!

"Krone":Ein Club-Mitglied hat Sie kontaktiert. Was ist passiert?
Lukas Thallinger: Der Mann hatte auf einer Online-Plattform sein nicht mehr fahrtaugliches Gebrauchtfahrzeug zum Verkauf angeboten. Wenig später hat er einen Anruf eines Herrn vom Amt der oö. Landesregierung bekommen.

"Krone":Was wollte dieser Beamte?
Thallinger: Er wollte wissen, ob es sich beim Fahrzeug um Abfall im Sinne des Abfallwirtschaftsgesetzes handelt, und er hat darauf aufmerksam gemacht, dass es mittlerweile strengstens verboten ist, Abfall an nicht zertifizierte Abnehmer zu verkaufen.

"Krone":Was meinte er damit?
Thallinger: Er hat ihn auf eine Gesetzesänderung aufmerksam gemacht, die im Vorjahr in Kraft getreten ist, in der Praxis bisher aber wenig Beachtung fand. Demnach müssen Besitzer von Gebrauchtwagen nun selbst den Beweis bringen, dass es sich um ein noch funktionierendes Fahrzeug handelt, bzw. um eines, das mit vertretbarem wirtschaftlichen Aufwand instand gesetzt werden kann.

"Krone":Wie wurde das in der Vergangenheit geregelt?
Thallinger: Die Behörde musste den Nachweis erbringen, was wegen der hohen Kosten und des Zeitaufwandes jedoch kaum möglich war.

"Krone":Was sprach maßgeblich für die Gesetzesnovelle?
Thallinger: Offenbar geht es darum, dass nicht so viele Altfahrzeuge in Osteuropa oder Afrika landen, sondern der heimischen Wirtschaft als Sekundärrohstoffquelle zur Verfügung gestellt werden.

"Krone":Was passiert aber, wenn Autobesitzer diesen Nachweis nicht erbringen können?
Thallinger: Dann drohen Strafen zwischen 850 und 41.200 Euro.

"Krone":Was raten Sie also Menschen, die ihr Altfahrzeug loswerden möchten?
Thallinger: Fahrzeuge, die nicht mehr instand gesetzt werden können, sollten ausschließlich an Übernehmer abgegeben werden, die auch die geforderte Berechtigung dafür besitzen. Das sind in erster Linie Fahrzeughändler und Schrotthändler. Dort bekommen Verkäufer auch einen Verwertungsnachweis, der die umweltgerechte Entsorgung ihres Fahrzeugs bestätigt.

Interview: Jürgen Pachner

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