Entschädigung:

Geld zurück, wenn Flieger am Boden bleibt

Oberösterreich
10.07.2017 16:39

Sommerzeit ist Urlaubszeit, und gerade jetzt zu Schulferienbeginn fliegen viele Oberösterreicher in den Süden, zum Baden und Relaxen. Der Entspannungsfaktor sinkt jedoch rapide, wenn der Urlaubsflieger verspätet ist oder gar am Boden bleibt. Ulrike Weiß vom Konsumentenschutz der AK kennt die Rechte der Reisenden.

Es gibt viele Gründe, warum ein Flug verspätet ist. Nicht jeder bedeutet eine Entschädigung für Kunden.

Da muss man unterscheiden. Die Entschädigung entfällt, wenn ein außergewöhnlicher Umstand vorliegt, etwa eine Naturkatastrophe oder ein Terrorakt. Ansonsten steht einem Fluggast ein Betrag von bis zu 600 Euro zu, und zwar ab drei Stunden Verspätung.

Was passiert bei Streik?

Das ist eine Zwischenform, eine monetäre Entschädigung gibt es auch hier nicht, aber dank der Fluggastverordnung hat der Konsument durchaus Ansprüche. Etwa, dass er ab einer Verspätung von fünf Stunden von dem Flug zurücktreten kann - dann kann man sich einen anderen Flug bei einer anderen Airline suchen, aber ohne zusätzliche Kosten.

Manche Ärgernisse, wie überbuchte Flüge, verursachen Fluglinien ganz bewusst.

Die Airlines kalkulieren heutzutage sehr knapp, manche Flüge werden annulliert, weil zu wenige Sitze verkauft wurden, andere überbucht, weil davon ausgegangen wird, dass nicht alle Passagiere kommen.

Für Konsumenten ist der Dschungel an Richtlinien kaum zu durchschauen.

Deshalb gibt es von uns jetzt eine neue Broschüre dazu, die alle Eventualitäten erläutert. Zusätzlich ist auch ein Sprachführer und Tipps für hilfreiche Apps dabei. Die Broschüre gibt’s auf ooe.konsumentenschutz.at.

Jasmin Gaderer, Kronen Zeitung

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