Schule/Lehre bis 18

Wer von der Pflicht zur Ausbildung profitiert

Wirtschaft
27.05.2017 08:18

Während die Schulpflicht in Österreich schon 1774 von Maria Theresia eingeführt wurde, startet die "Ausbildungspflicht bis 18" erst diesen Juli: Sie gilt für alle, die die Pflichtschule von neun Schuljahren hinter sich haben. Von ihnen wird künftig im Prinzip verlangt, bis 18 weiter in die Schule zu gehen oder eine Lehre zu absolvieren.

Bisher war es so, dass ein Teil der 15-Jährigen nach der Pflichtschule gar nichts mehr gemacht hat. Zählt man jene dazu, die Schule oder Lehre auch noch später abbrechen, ergibt das die dramatische Zahl von mehr als 122.000 unqualifizierten jungen Menschen bis 24 Jahre.

(Bild: "Krone"-Grafik)

Ausbildungsabbrecher verursachen Milliardenschaden
Bei dieser Gruppe ist das Risiko von Arbeitslosigkeit dreimal so hoch wie bei anderen, und sie haben ein vierfaches Risiko, nur Hilfsarbeiter zu werden. Studien zufolge kosten Ausbildungsabbrecher den Staat jährlich drei Milliarden Euro, etwa wegen Steuerausfällen, teuren Sozialleistungen, höherer Gesundheitskosten etc.

"Österreich steht im globalen Wettbewerb mit anderen Ländern. Da können wir uns eine so große Zahl von Unqualifizierten nicht länger leisten", sagt Bildungsexperte Mario Steiner vom Institut für Höhere Studien.

Mit der "Ausbildungspflicht bis 18" soll dieses Problem gelöst werden. Durch ein komplexes System sollen Jugendliche, die aus Schule oder Lehre hinausfallen, wieder zurückgeholt werden. Dafür sind im Vollausbau 57 Millionen Euro im Jahr budgetiert. Steiner: "Verglichen mit den drei Milliarden an Kosten ist das ein geringer Betrag!"

(Bild: thinkstockphotos.de)

5000 15-jährige Jugendliche mit erhöhtem Betreuungsbedarf
Doch wie wird die Ausbildungspflicht konkret ablaufen? Sie gilt ab Juli für alle 15-Jährigen und wird bis 2020 auf alle Unter-18-Jährigen erweitert. Für heuer rechnet man vorerst mit rund 5000 15-Jährigen mit erhöhtem Betreuungsbedarf. Sie werden, ehe das Schuljahr endet, durch das Jugendcoaching des Sozialministeriums über Ausbildungswege informiert.

Zudem sind in allen Bundesländern Koordinierungsstellen installiert worden: Wird nicht binnen vier Monaten nach dem Abgang von der Schule oder einem Ausbildungsabbruch eine weitere Ausbildung aufgenommen, müssen Eltern die Koordinierungsstellen informieren. Jugendcoaching bzw. Arbeitsmarktservice erstellen dann einen individuellen Perspektiven- und Betreuungsplan für die Jugendlichen und suchen passende Angebote.

Eltern drohen Geldstrafen bei Untätigkeit
Daher wird jetzt mehr Geld in die überbetriebliche Lehrausbildung investiert. Sollten die Eltern völlig unkooperativ sein, könnten im Extremfall bis zu 500 Euro an Strafe verhängt werden. Das soll aber nur das letzte Mittel sein. Ziel ist es, eine gemeinsame Lösung zu finden.

Vergil Siegl, Kronen Zeitung

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