Ein Teil des AKWs steht auf enteigneten Grundstücken des 1968 nach Österreich geflüchteten Josef Vesely, der seit 1990 für ihre Rückgabe kämpft. Dabei stellte sich heraus, dass 28 Quadratmeter noch immer ihm gehören: Sie waren bei der Enteignung übersehen worden.
„Baubescheide für das AKW, die nur den Staat als Grundeigentümer berücksichtigen, können damit ungültig sein“, meinen Veselys Anwälte in Wien und Budweis, unter ihnen Frantisek Korbel, der auch die tschechischen Atomgegner vertritt. Sie fechten alle Genehmigungsstufen an und haben nun auch Zivilklage wegen der deformierten Steuerstäbe erhoben.
Politisch müsse es „jetzt sofort“ nationalen Protest und internationale Rechtsschritte wegen des Bruchs des Melker Abkommens geben, fordert Anschober: „Die Bundesregierung tut aber seit einer Woche nichts.“
Foto: rubra
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