War die Tat geplant?

Spektakuläre Flucht: Noch zahlreiche Fragen offen

Tirol
20.05.2017 14:17

Die spektakuläre Flucht von Danijel L. (26), dem mutmaßlichen Entführer der Böhm-Tochter Sissi, aus dem ersten Stock des Innsbrucker Landesgerichtes ist nach wie vor in aller Munde. Viele Fragen sind noch ungeklärt, wie etwa: Wie konnte es soweit kommen? War die Flucht geplant? Wird der Häftling dafür bestraft?

Es waren filmreife Szenen, die sich - wie berichtet - vorgestern im Landesgericht und in der Altstadt abspielten. Ein Inhaftierter, der als sehr gefährlich eingestuft wird und der medial derzeit zu den prominentesten Gefangenen Österreichs zählt, sprang direkt nach seiner Urteilsverkündung aus dem Fenster des Gerichtssaales rund drei Meter in die Tiefe, landete auf einem Blumenbeet und lief davon. Erst etwa 30 Minuten später konnte er von zwei Zivilbeamten verhaftet werden.

Keine Handschellen während des Prozesses

Etliche Fragen brennen vielen Tirolern nach wie vor unter den Fingernägeln. Beispielsweise fragen sich viele, wieso Danijel L. im Gerichtssaal keine Handschellen trug und wie er es schaffte, gleich drei Justizwache-Beamten zu entfliehen. Die Antwort auf die erste Frage ist in der Strafprozessordnung zu finden. Der zu Folge sind einem Angeklagten für die Dauer des gesamten Prozesses immer die Handschellen abzunehmen. Und die Sicherheitsvorkehrungen wurden von den Verantwortlichen der Justizanstalt getroffen. Vielleicht hätte man hier die Unterstützung von Cobra-Beamten anfordern sollen, so wie es auch immer wieder bei Häftlingen, die zwecks einer Untersuchung in die Klinik müssen, gehandhabt wird.

War die Flucht geplant?

Auch die Tatsache, weshalb dieser Prozess in einem Verhandlungssaal des Landesgerichtes stattfand, der im ersten Stock liegt und dessen Fenster nicht versperrt sind, beschäftigt viele. Die Verhandlung in einem Saal zu führen, der keinen Sprung ins Freie ermöglicht, wäre im Fall des als gefährlich eingestuften Danijel L. wohl besser gewesen. Und es könnte durchaus auch sein, dass Danijel L. seine Flucht im Vorhinein geplant hat - vor allem in Anbetracht der Tatsache, dass er bis zu seiner Festnahme in der Altstadt seine Kleidung gewechselt hatte. Hatte ihm etwa jemand die Kleidungsstücke rund um das Gericht versteckt?

Keiner wurde attackiert

Eine gelungene Flucht aus einem Gerichtsgebäude - das schreit doch förmlich nach einer Bestrafung des Inhaftierten. Doch falsch gedacht, denn ein Fluchtversuch, also der Drang nach Freiheit, ist kein Strafdelikt und bleibt daher ungeahndet - vorausgesetzt, es wurden (wie in diesem Fall) vom Flüchtenden keine Personen bedroht oder angegriffen.

Jasmin Steiner, Kronen Zeitung

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

Tirol



Kostenlose Spiele