Tritte halfen nicht
Deutscher Richter schlief ein – Urteil aufgehoben
Weil ein deutscher Richter während einer Verhandlung eingeschlafen war, hat das Gericht ein Urteil aufgehoben. Der ehrenamtliche Richter kam erst zu spät - und schlief anschließend sofort ein. Nun muss die Causa neu verhandelt werden.
Der Vorfall hatte sich bereits im Jahr 2016 am Landessozialgericht in Stuttgart ereignet. Es wurde ein Streit um eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit verhandelt.
Fußtritte weckten Richter nur kurz
Zeugen berichteten, dass der ehrenamtliche Richter zu spät zur Verhandlung erschienen war. Dann sei er "mit auf die Brust gesunkenem Haupt sofort eingeschlafen". Die anderen Richter bemerkten dies und stießen ihn mit dem Fuß an - das habe aber nur kurz geholfen.
Der betroffene Richter sei "zumindest für einen Teil der mündlichen Verhandlung geistig abwesend" gewesen und habe sich keine eigene Meinung zur Verhandlung bilden können, entschied das Bundessozialgericht in Kassel. Es ließ eine Revision wegen "nicht vorschriftsmäßiger Besetzung des Berufungsgerichts" zu. Nun muss die Sache erneut in Stuttgart verhandelt werden.
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