223.000 Euro Schaden

Buchhalter griff in die Kasse

Tirol
06.04.2017 14:46

Allein der materielle Schaden ist enorm - aber der menschliche ist noch viel größer. Über Jahrzehnte war der Buchhalter fast Teil der Familie in einem Tiroler Autohaus, und genoss uneingeschränktes Vertrauen. Das der 54-Jährige schamlos ausnützte. Er zwackte aus der Kasse 223.000 Euro ab - zum Spielen.

Er hatte in dem betroffenen Autohaus mit der Lehre begonnen und hatte sich im Laufe von über 30 Jahren zum hauptverantwortlichen Buchhalter emporgearbeitet. In dieser Position genoss er das volle Vertrauen der Unternehmer und war fast Teil der Familie.

Bis zum 1. November 2011. Dem Steuerberater waren kleinere Ungereimtheiten aufgefallen und er bat den Geschäftsführer, der Sache doch auf den Grund zu gehen. Dann kam das Unfassbare zum Vorschein. Für die Unternehmerfamilie brach eine Welt zusammen.

Und dennoch versuchte man den Fall gütlich zu lösen. Obwohl der 54-Jährige 223.000 Euro auf eigene Konten umgeleitet hatte, einige man sich auf 100.000 Euro. Die bis zu einem bestimmten Stichtag zu begleichen sein würden. Doch auch dieser Tag verstrich und so kam die strafrechtliche Seite ins Spiel.

Bis zu fünfmal pro Woche ins Casino

Am Donnerstag musste sich der ehemalige Buchhalter wegen Untreue vor dem Innsbrucker Landesgericht verantworten. Dabei zeigte er sich voll geständig und versuchte zu erklären: "Ich bin langsam aber stetig in die Spielsucht hineingerutscht. Und am Ende bin ich bis zu fünfmal pro Woche ins Casino gegangen", erzählte er sinngemäß. Er habe sich zwar sperren lassen, der Zutritt sei ihm aber dennoch nicht immer verwehrt worden.

Beim Prozess kam der Angeklagte mit einer relativ milden Strafe davon, dank einer Gesetzesänderung. Während früher bis zu 10 Jahre Freiheitsstrafe für dieses Delikt mit einer so hohen Schadenssumme möglich gewesen wäre, sind es jetzt nur noch maximal drei Jahre. Richter Thomas Dampf schöpfte den Rahmen genau zur Hälfte aus: 1,5 Jahre Haft. Ein Jahre davon wurde auf Bewährung ausgeprochen, die restlichen sechs Monate in eine Geldstrafe (4680 Euro) umgewandelt. Nicht rechtskräftig. Und natürlich muss er den Schaden gutmachen.

Stefan Ruef, Kronenzeitung

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