Unterhaus stimmte zu

Bald grünes Licht für Brexit-Gesetz

Ausland
13.03.2017 20:14
Porträt von krone.at
Von krone.at

Das britische Unterhaus hat am Montag das Gesetz zum Beginn des EU-Austrittsverfahrens verabschiedet. Die Abstimmung im Unterhaus war notwendig, nachdem das Oberhaus Anfang März einen Änderungsantrag beschlossen hatte. Die Abgeordneten strichen zwei zuvor vom Oberhaus eingeführte Zusätze. Das Gesetz muss nun noch abschließend vom House of Lords angenommen werden, was als Formsache gilt.

Erst dann kann Regierungschefin Theresa May den Austritt aus der EU offiziell verkünden. Von da an tickt die Uhr: Zwei Jahre später müssen gemäß dem Vertrag von Lissabon die Austrittsgespräche mit der EU beendet sein.

Streit um Rechte für EU-Ausländer
Das House of Lords hatte am vergangenen Dienstag gegen den Willen der Regierung für einen Zusatz zum Gesetzesentwurf gestimmt, der dem Parlament das letzte Wort über das Ergebnis der Austrittsverhandlungen mit der EU einräumen sollte. Zudem hatte das Oberhaus für eine Klausel votiert, welche die Rechte der derzeit in Großbritannien lebenden EU-Ausländer garantieren sollte. Dass der Gesetzesentwurf weiter zwischen dem House of Lords und dem House of Commons wandert, davon gehen Polit-Beobachter nicht mehr aus.

Bei einem Volksentscheid im vergangenen Juni hatten 52 Prozent der britischen Wähler für den Brexit gestimmt. Die britische Regierung will Ende März offiziell den Austritt aus der Europäischen Union erklären.

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