VfGH hat entschieden

Leopoldstadt-Wahl muss nicht wiederholt werden

Österreich
10.03.2017 12:54

Die Bezirksvertretungswahl in Wien-Leopoldstadt muss nicht noch einmal wiederholt werden. Damit ist die EU-Austrittspartei (EUAUS) mit ihrer Anfechtung des Urnengangs vom 18. September 2016 vor dem Verfassungsgericht abgeblitzt, wie das Höchstgericht am Freitag mitteilte.

Der VfGH begründet die Zurückweisung der Anfechtung mit formalen Gründen. Die Antragstellerin habe die Frist zur Anfechtung versäumt, hieß es in einer Pressemitteilung. EUAUS hatte den Urnengang - er war bereits eine Wiederholung der Bezirksvertretungswahl vom 11. Oktober 2015 - wegen georteter Unregelmäßigkeiten bei den Wahlkarten bzw. der Briefwahl kippen wollen.

Der VfGH erläutert konkret, dass die EU-Austrittspartei bzw. ihr Chef Robert Marschall die vierwöchige Frist zur Anfechtung versäumt hätten. Das für eine Anfechtung maßgebliche Datum - die Beendigung des Wahlverfahrens - sei der 19. September 2016 gewesen. Der EUAUS-Antrag sei allerdings erst am 21. Oktober eingelangt und "damit verspätet und somit unzulässig".

Marschall reagierte in einer ersten Stellungnahme mit Unverständnis auf die VfGH-Entscheidung. Das vom Höchstgericht angeführte Fristversäumnis als Begründung der Zurückweisung ist für ihn "grob falsch".

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