Kritische Juristen:

„Geht Pröll, ist Neuwahl nötig!“

Niederösterreich
07.03.2017 08:53

In knapp drei Wochen wird Erwin Pröll die Regentschaft in der VP an Johanna Mikl-Leitner übergeben, voraussichtlich im April auch das Landeszepter. Dieser Schritt ruft nun Juristen auf den Plan. Deren brisante Rechtsansicht: "Eigentlich wäre eine Neuwahl nötig, wenn Landeshauptmann Pröll vorzeitig zurücktritt."

Mit einem wahrlich sagenhaften Rekord hat Erwin Pröll 2013 vorab Geschichte geschrieben. Er errang bei der Landtagswahl 267.842 Vorzugsstimmen, holte damit 54 Prozent (!) aller VP-Stimmen und sicherte seiner Partei im Alleingang die absolute Mehrheit. Genau da hakt die Rechtsmeinung der Juristen ein: "Vorzugsstimmen eines Wahlwerbers können natürlich nicht auf eine andere Person übertragen werden." Im Klartext: Scheide Pröll vorzeitig aus dem Amt, könne Nachfolgerin Mikl-Leitner nicht automatisch mit selber Mehrheit weiterregieren. "Denn nach dem Verhältniswahlrecht müssen sich die Parteistärken durch den Wegfall der Pröll-Stimmen im Landtag und in der Landesregierung verschieben", ist ein Rechtsgelehrter überzeugt.

Da jedoch eine derartige Verschiebung der Mehrheiten nicht vorgesehen sei, gebe es nur zwei Optionen, so die Juristen: "Entweder eine Neuwahl nach dem Rücktritt Prölls, oder der Landeshauptmann bleibt bis zum Ende der Amtsperiode."

Kritisch sehen die Spezialisten generell, dass Vorzugsstimmen automatisch der Partei des Kandidaten zufallen. "Das spiegelt mitunter den Wählerwillen nicht wider. Und nur darauf kommt es bei Wahlen an", fordern sie eine "Reparatur der Landtagswahlordnung".

Christoph Weisgram, Kronen Zeitung

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