Das neue Hundehaltegesetz ist in Oberösterreich beschlossen, aber noch nicht kundgemacht. Der Bund hat nämlich acht Wochen Einspruchsfrist. Umstrittenste Neuerungen: Leinenzwang (nur eineinhalb Meter sehen Tierschützer als Quälerei) und Beißkorbpflicht. Hindinger: „Es gilt ja nur entweder Leine oder Beißkorb, außer in öffentlichen Verkehrsmitteln und Einkaufszentren.“ Für ihn sind die langen Flexileinen gefährlich: „Sie sind schwer zu sehen, und am Donauradweg zum Beispiel sind oft Radler drübergefallen.“
Die Versicherungspflicht gab es schon immer, sie sollte also kein Grund für Illegalität sein. Auch die Hundesteuer - je nach Gemeinde von 20 bis etwa 80 Euro im Jahr - ist leistbar. Hindinger weiß trotzdem: „Da wird dem Hund irgendeine Marke umgehängt, es traut sich eh keiner, nachzusehen.“
Foto: Markus Schütz
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