„Sich widersprechend“ sagt der Duden. Aber der Sprecher der Staatsanwaltschaft Linz, der Erste Staatsanwalt Rainer Schopper, lässt keinen Zweifel daran, dass er den eidesstattlichen Widerruf der belastenden Aussagen der Kronzeugin nicht glaubt: Die Moldawierin spreche kein Wort Deutsch, unterzeichnete aber drei Seiten deutscher Formulierungen, „die offenbar in einer Anwaltskanzlei kreiert worden sind“.
Tatianas angeblicher O-Ton klingt verdächtig nach Gumpingers Verteidiger: „Im Rahmen der humanitären Projekte des Vereines ,OÖ. Landlerhilfe´ erhalten auch moldawische Staatsbürger, die sich und ihr Land voranbringen wollen, sich an alle Gesetze halten und nur kurzfristig zum Zweck von Einkäufen und dem Kennenlernen Österreichs bzw. EU-Europas reisen möchten, diese Möglichkeit über eine Einladung von dieser humanitären Organisation…“
Dass Gumpingers Verein „ungeniert so weiter tut“, kann sich Staatsanwalt Schopper nicht vorstellen: Wiederholungsgefahr wäre ein Haftgrund! Die Voruntersuchung richte sich außerdem gegen keine weiteren Funktionäre der Landlerhilfe: „Sie waren nicht eingebunden“, glaubt Rainer Schopper an Alleingänge des Obmanns, für den die Unschuldsvermutung gilt.
Foto: Chris Koller
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