21 Jahre zu spät

Hingerichteter posthum für unschuldig erklärt

Ausland
02.12.2016 09:50

In China ist ein Mann mehr als zwei Jahrzehnte nach seiner Hinrichtung vom Vorwurf des Mordes und der Vergewaltigung freigesprochen worden. Der 20-jährige Nie Shubin war 1995 von einem Erschießungskommando hingerichtet worden, obwohl er unschuldig gewesen sei, wie der Oberste Volksgerichtshof am Freitag feststellte. Das Todesurteil sei auf der Grundlage unklarer Fakten und "unzureichender Beweise" gefällt worden. Der Angeklagte wurde posthum für unschuldig erklärt.

Nie Shubin war wegen der Vergewaltigung und Ermordung einer Frau in Shijiazhuang, der Hauptstadt der nördlichen Provinz Hebei, zum Tode verurteilt worden. Das Gericht habe damals aber weder die genaue Vorgehensweise noch das Motiv des angeblichen Täters geklärt, so der Volksgerichtshof. Zudem gebe es Zweifel an der "Echtheit und Rechtmäßigkeit seines Geständnisses".

Im Jahr 2005, zehn Jahre nach Nies Hinrichtung, hatte ein Serienmörder den Mord an der Frau in Shijiazhuang gestanden. Seitdem hatte Nies Familie dafür gekämpft, dass die chinesischen Justizbehörden seinen Fall neu aufrollen, aber erst 2014 wurde das Verfahren offiziell wieder aufgenommen.

"Tiefes Bedauern" über Justizirrtum
Das Hohe Gericht in Hebei, das Nie damals zum Tode verurteilt hatte, äußerte nun sein "tiefes Bedauern" über den dramatischen Justizirrtum, wie der staatliche Fernsehsender CCTV berichtete. Es versprach zudem, den damaligen Prozess auf Rechtsverletzungen zu untersuchen. Nies 72-jährige Mutter Zhang Huanzhi bedankte sich über Online-Netzwerke bei "allen, die im Fall von Nie Shubin geholfen haben".

Freisprüche in China äußerst selten
In China gibt es nur selten Freisprüche, fast 100 Prozent der Angeklagten werden verurteilt. Falsche, erzwungene Geständnisse sind an der Tagesordnung. Die von der Kommunistischen Partei kontrollierten Gerichte gestehen zudem nur höchst selten einen Fehler ein. Peking hat angesichts zunehmender Proteste jedoch zugesagt, mögliche Fehlurteile zu überprüfen und gegebenenfalls aufzuheben.

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