Vorfall im Prater

Vergewaltigung “nicht nachweisbar”: Freispruch

Österreich
25.08.2016 14:12

Er soll sie auf der Heimfahrt vom Rad gezerrt und in einem Gebüsch über sie hergefallen sein: Die mutmaßliche versuchte Vergewaltigung einer 48-Jährigen in der Nacht auf den 12. Mai im Wiener Prater hatte einmal mehr die Bevölkerung geschockt. Beim Prozess gegen den 21-jährigen Verdächtigen - einen algerischen Asylwerber - kam es am Donnerstag dann allerdings zu einem überraschenden Urteil: Freispruch. Die Begründung: Die versuchte Vergewaltigung sei dem Angeklagten "nicht nachzuweisen".

Das vermeintliche Opfer, eine gebürtige Brasilianerin, hatte behauptet, der Angeklagte habe sie in der Nacht auf den 12. Mai 2016 auf der Prater Hauptallee vom Rad gezogen und zum Sex gezwungen, als sie nach einer Hochzeitsfeier nach Hause fahren wollte. Der mutmaßliche Täter soll von der Frau erst abgelassen haben, als ein männlicher Radfahrer des Weges und der 48-Jährigen zu Hilfe kam. Dabei hatte diese sich heftig gewehrt, indem sie dem Täter unter anderem in die Hand biss. Der junge Mann wollte schließlich flüchten, wurde von der Polizei aber noch im Prater festgenommen. Bei der Befragung erklärte der Verdächtige erst, gar nicht am Tatort gewesen zu sein. Später behauptete er dann, die Frau habe ihm Avancen gemacht.

Frau hatte 2,15 Promille im Blut
In der Verhandlung am Donnerstag stellte sich dann heraus, dass das angebliche Opfer zum Tatzeitpunkt schwer alkoholisiert war und unter Drogen gestanden sein dürfte. Sie hatte 2,15 Promille im Blut, außerdem hatte sie mit dem jungen Mann offenbar Bier getrunken. Ein DNA-Gutachten bestätigte jedenfalls die Schilderung des 21-Jährigen, die Frau habe nach einer seiner beiden Dosen gegriffen und daraus getrunken. Auf einer Dose konnte die DNA-Sachverständige Christina Stein auch tatsächlich die genetischen Merkmale der 48-Jährigen nachweisen.

"Sie war brutal. Sie hat mich gebissen"
Er habe im Prater einen Schlafplatz gesucht, als er von der Frau angesprochen wurde, erklärte der 21-jährige Angeklagte vor Gericht. Die Frau habe ihn um eine Zigarette angeschnorrt, sich schließlich zu ihm auf die Wiese gesetzt und von seinem Bier getrunken: "Plötzlich hat sie ihren Arm um meine Schultern gelegt und mich zu küssen begonnen. Dann hat sie 'Sex' gesagt. Ich hab' nicht darauf reagiert." Daraufhin habe "die Dame sexuelle Angriffe auf mich gesetzt", gab der Angeklagte zu Protokoll: "Sie war brutal. Sie hat mich gebissen. Ich hab' sie weggestoßen." Da habe sie zu schreien begonnen und sei weggegangen.

Angeklagter überhaupt an Frauen interessiert?
Bei der gerichtlichen Wahrheitsfindung hinsichtlich der behaupteten Vergewaltigung könnte es durchaus eine Rolle gespielt haben, dass der Angeklagte an Frauen möglicherweise weniger bis gar nicht interessiert ist. Auf Nachfrage von Richter Apostol bezeichnete er sich zwar als heterosexuell, fest steht aber, dass er zwei Tage vor der Geschichte im Prater einvernehmlichen Sex mit einem jungen Mann hatte, den er vor einem Lokal am Schwedenplatz kennengelernt hatte.

Nachdem sich die beiden in ein Gebüsch zurückgezogen hatten, begann der 21-Jährige plötzlich den Wiener mit beiden Händen zu würgen. Er zwang ihn damit, zu einem Bankomaten zu gehen und 120 Euro zu beheben. Mit dem Mobiltelefon des Opfers ergriff der Algerier schließlich die Flucht. Der Betroffene reagierte im Zeugenstand erbost, als der Angeklagte, der sich zu diesem Faktum grundsätzlich schuldig bekannte, seinen Blicken auswich: "So feig muss man erst einmal sein, dass er einem nicht in die Augen schauen kann."

Für die Erpressung bekam der Algerier 21 Monate Haft, davon sieben Monate unbedingt. Er war damit einverstanden. Der Staatsanwalt gab demgegenüber vorerst keine Erklärung ab, Urteil und Freispruch sind damit nicht rechtskräftig.

Richter: "Puzzlesteine passen nicht zusammen"
Bezüglich der vermeintlichen Vergewaltigung der 48-Jährigen erklärte der Richter in der Urteilsbegründung: "Die Puzzlesteine passen nicht zusammen." Und weiter: "Wir können nicht mit der erforderlichen Sicherheit feststellen, dass die angeklagten Sachverhalte verwirklicht wurden."

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