Dass Facebook über seinen "Gefällt mir"-Button auch auf Websites anderer Anbieter an Nutzerdaten gelangt, gefällt Verbraucherschützern in Deutschland gar nicht. Sie zogen deshalb gegen das soziale Netzwerk vor Gericht - und bekamen nun recht.
Die Verbraucherzentrale NRW hatte gegen den Bekleidungshändler Peek & Cloppenburg Klage eingereicht, weil über das Plugin Daten über das Surfverhalten des Kundens schon beim einfachen Aufrufen einer Seite an Facebook weitergeleitet werden. Die Verbraucherschützer forderten, dass Unternehmen Nutzer über diese Datenweitergabe aufklären müssen.
Das Landgericht Düsseldorf gab ihnen am Mittwoch recht: Die Integration des "Like"-Buttons verletze Datenschutzvorschriften, weil dadurch unter anderem die IP-Adresse des Nutzers ohne ausdrückliche Zustimmung an Facebook weitergeleitet werde, hieß es in der Begründung des Urteils.
"Keiner weiß, was Facebook mit den Daten macht", sagte Rechtsanwältin Sabine Petri von der Verbraucherzentrale. Unternehmen könnten sich nicht einfach aus der Verantwortung stehlen, indem sie auf Facebook verweisen. Bei Peek & Cloppenburg muss der Nutzer Social-Media-Dienste mittlerweile explizit aktivieren und zustimmen, "dass Daten an die Betreiber der sozialen Netzwerke übertragen werden".
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