Umfrage bestätigt:

Klare Mehrheit für Waffeneinsatz an Grenze

Österreich
13.02.2016 09:32

Das Ergebnis einer aktuellen Umfrage ist eindeutig: 55 Prozent der Österreicher halten einen Einsatz von Waffen zum Schutz der Grenzen für gerechtfertigt. Die "Unique Research"-Erhebung im Auftrag von "profil" zeigt damit auch, dass die neuen Maßnahmen der Bundesregierung (mehr Grenzzäune und Heereseinsatz an der grünen Grenze) offenbar für richtig gehalten werden.

"Den meisten Österreichern ist ja noch gut in Erinnerung, dass unser Bundesheer 21 Jahre lang mit scharf geladenen Sturmgewehren den wichtigen Assistenzeinsatz im Burgenland gut abgewickelt hat", sehen hochrangige Offiziere im Verteidigungsministerium auch "keinerlei Problem" für einen bewaffneten Schutz der Südgrenze.

Wiederholt wurde gegen eine Grenzsicherung mit Waffengewalt Stimmung gemacht: Die Bundesregierung erteile damit "einen Schießbefehl" wie einst die DDR-Diktatur für den Todesstreifen zu Westdeutschland, meinten Kritiker.

"Bevölkerung fühlt sich durch Armee beschützt"
Das könne "unmöglich verglichen werden", kommt dazu aus der Heeresführung: "Es hat auch bei unserem Sicherungseinsatz im Burgenland keine größeren Zwischenfälle gegeben - aber allen Schleppern war sofort klar: Da sichert die österreichische Armee die Grenze. Und die Bevölkerung in der Grenzregion fühlte sich beschützt."

Die Zustimmung für einen bewaffneten Grenzschutz fällt je nach Parteizugehörigkeit sehr unterschiedlich aus: Laut "Unique Research" wären 80 Prozent der FPÖ-Wähler und 60 Prozent der ÖVP-Sympathisanten dafür, bei der SPÖ würden wiederum nur 45 Prozent einen Waffeneinsatz befürworten. Und bei den Grünen sind 86 Prozent dagegen.

"Schutz der Grenzen in Verfassung klar formuliert"
"Der Schutz der österreichischen Grenzen ist auch in der Verfassung klar formuliert", verweist ein Miliz-Offizier gegenüber der "Krone" auf Artikel 9a der Bundesverfassung: "Österreich bekennt sich zur umfassenden Landesverteidigung. Ihre Aufgabe ist es, die Unabhängigkeit nach außen sowie die Unverletzlichkeit und Einheit des Bundesgebietes zu bewahren ..."

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