Die Gesetzesänderung regelt die Leinen- und Maulkorbpflicht neu. Dabei stößt bei Hundefreunden vor allem die vielerorts vorgeschriebene Kurzleine auf Ablehnung. Diese sowie ein Maulkorb sind immer in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen und bei größeren Menschenansammlungen (Personengruppen ab 50 Leuten) vorgeschrieben. Sogar in ländlichen Gebieten mit mehr als 4 Häusern gilt es, die Hunde kurz zuhalten.
Hundeexpertin Edith Kirchberger aus Wels hält die „viel zu kurze“ Leine für eine unzumutbare Tierquälerei: „Denn durch ständiges Anleinen verringert sich für Hunde die Reizvielfalt, was zu Verhaltensstörungen führen kann.“ So sieht das auch Sonja Zweythurm vom Linzer Tierheim: „Wenn ein Hund immer an der Leine geführt wird, entspricht das nicht der artgerechten Hundehaltung.“
Dazu Peter Binder vom Büro Landesrat Josef Ackerl : „Niemand wird gezwungen, seinen Hund ständig mitzunehmen - die 1,5-Meter-Leine ist ja auch nicht überall Pflicht.“
Symbolfoto: Sepp Pail
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