Mit der Verurteilung zu 41.400 € Geldstrafe wegen Amtsmissbrauchs und 18 Monaten bedingt wegen Betruges ist am vergangenen Montag der Prozess gegen Fritz Böhm vorläufig zu Ende gegangen. Vorläufig deshalb, weil sowohl Böhm als auch der Staatsanwalt bis Freitag die Möglichkeit hatten, zu berufen.
Das hat die Staatsanwaltschaft Linz auch getan: Sie fordert eine höhere Strafe. Das heißt aber noch nicht, dass die Berufung durchgeführt wird, gibt sich der Leitende Staatsanwaltschaft Reinhard Führlinger abwartend, was die Gegenseite unternimmt.
Die hält sich aber bedeckt: Weder Fritz Böhm noch sein Anwalt waren erreichbar. Für die rechtzeitige Berufung gilt der Poststempel von Freitag. Böhm, der am Tag nach dem Urteil seine Amtsgeschäfte wieder aufnahm, zieht sich offenbar übers Wochenende zurück, um über das Urteil und seine politische Zukunft nachzudenken.
Unabhängig vom Linzer Strafprozess beschäftigt die Causa Böhm weiter die Gerichte. Eine Klage Böhms liegt beim Verwaltungsgerichtshof.
Foto: Krone/Archiv













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