„An sich ist Geschenkannahme verboten. Im Vertrag dieser Direktorin stand davon offenbar nichts. Aber sie wurde nach Auffliegen der Affäre wegen eklatanter Verfehlung fristlos entlassen“, so Dr. Günter Schmid, Linzer Anwalt der Kinder von Friederike Blattmer. Sie hatte 1997 218.000 € von der Schweiz nach Linz transferiert. Als Blattmer 2002 starb, hatte sie noch 1424,23 € am Konto.
Die Heimchefin als Alleinerbin lehnte ab, da informierte eine Freundin der Verstorbenen Anwalt und Kripo. Die Heimleiterin machte Selbstanzeige: Sie habe 109.000 € als Privatperson und „Ersatztochter“ erhalten und vergessen zu versteuern. Insgesamt habe sie per Vollmacht 174.000 € für ihren Schützling behoben. Wo der Rest ist, wisse sie nicht. „Die Justiz stellte die Untersuchung ein, aber solchen Machenschaften gehört ein Riegel vorgeschoben“, so Schmid. Die Anzeige gegen die Ex-Leiterin des Landeserholungsheims Bad Hall ist dagegen jetzt fast fertig. Sie soll etwa 100.000 Euro abgezweigt haben. Die Unschuldsvermutung gilt.
Foto: Markus Schütz
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