"Krone"-Ombudsfrau

900 € “Strafe” für Kündigung von Versicherung

Ombudsfrau
08.09.2015 11:15
Was auf den ersten Blick günstig erscheint, kann sich im Nachhinein als teuer erweisen. Wie etwa der bei Abschluss einer Versicherung gewährte Dauerrabatt. Der muss in den meisten Fällen zurückgezahlt werden, wenn der Vertrag vor Ablauf gekündigt wird. Bei einem Ehepaar aus Niederösterreich machte diese Forderung gar knapp 900 Euro aus!

Aus finanziellen Gründen hat Gerhard N. seine Eigenheim- und Unfallversicherung gekündigt. "Ich bin knapp 60 Jahre alt und arbeitslos, meine Frau ist nach einem Arbeitsunfall invalid", schildert der Niederösterreicher. Er fiel aus allen Wolken, als die Versicherung für die Kündigung aber eine hohe Rechnung stellte. "Ich habe die Versicherungen seit acht Jahren. Nach einem Schaden 2012 wurde der Vertrag geändert. Es wurde mir nun erklärt, dass der Dauerrabatt deshalb so hoch sei und eine Reduzierung nicht möglich", so Herr N. weiter.

Laut Niederösterreichische Versicherung besteht die Forderung zu Recht. Dennoch möchte man der Familie entgegenkommen und wird ausnahmsweise den Betrag um die Hälfte reduzieren. Wer im Nachhinein keine bösen Überraschungen erleben will, sollte sich gut überlegen, welche Rabatte er im Vorhinein in Anspruch nimmt!

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