Ortstafel-Streit

Haider zu Schüssels Ortstafel-Plänen: ¿Pfusch¿

Österreich
12.05.2006 13:34
Kärntens Landeshauptmann Haider bezeichnet den Ortstafel-Vorschlag von Bundeskanzler Schüssel als „verfassungswidrig, rechtswidrig, gesetzeswidrig und unbrauchbar“. Dieser sieht vor, bis Ende 2009 158 zweisprachige Ortstafeln aufzustellen. So würden jedoch nach Meinung Haiders Ortstafeln auf der „grünen Wiese stehen“, weil es die Häuser nicht mehr gebe. „Da lachen ja die Hühner“, so Haider.

Solange „wir in Kärnten kein grünes Licht geben, werden unsere Freunde in Wien“ ihre Zustimmung verwehren, erklärte Haider. Seine Ablehnung begründet der Landeshauptmann damit, dass der Entwurf ein „absurdes Sammelsurium“ an Orten umfasse und „Pfusch“ sei. Dieser Vorschlag habe schon bei früheren Konsenskonferenzen keine Zustimmung gefunden.

Slowenen fordern Nachbesserung
Auf die Frage, was geschehen werde, falls Schüssel auf der Verordnung beharren sollte, sagte Haider: „Ich würde ihm empfehlen, die Verordnung zurückzunehmen und seinen Beamten eine ordentliche Rüge zu erteilen.“ Während die Kärntner SPÖ und ÖVP den Entwurf begrüßen, herrschen bei den Slowenen gemischte Gefühle. Zentralverbands-Obmann Sturm begrüßt den Entwurf grundsätzlich, fordert jedoch noch Nachbesserungen.

Mayer: Lange Frist „sicher rechtswidrig“
Skeptisch zeigt sich der bekannte Verfassungsrechtler Heinz Mayer. Für ihn werden die Vorgaben des Verfassungsgerichtshofes „bei weitem nicht erfüllt“. Die lange Frist bis 2009 sei „sicher rechtswidrig“. Für den Wiener Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk ist der Verordnungs-Entwurf von Kanzler Schüssel in der Kärntner Ortstafel-Frage eine „fragwürdige Lösung“. Der Entwurf entspreche nicht dem Staatsvertrag, sei rechtlich und hinsichtlich der Konsensfähigkeit fragwürdig. „Nicht ausgeschlossen“ ist für Funk, dass der Verfassungsgerichtshof diese Verordnung aufhebt.

Verfassungsrechtler Funk kritisiert „Unter-Minimal-Lösung“
Funk kritisiert unter anderem einen Passus, wonach zum Beispiel keine zweisprachigen Ortstafeln nötig sind, wenn eine Ortschaft über kein verbautes Gebiet im Sinn der Straßenverkehrsordnung verfügt. Der Entwurf laufe „wieder auf eine Unter-Minimal-Lösung hinaus“, bemängelte Funk. Er kann sich nicht vorstellen, dass diese Regelung die Zustimmung aller Volksgruppen-Vertreter findet.

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