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"Ein sehr erfreuliches Urteil. Dieser Musterprozess hat weit über den konkreten Einzelfall hinaus Bedeutung", so Konsumentenschutz- Staatssekretär Dolinschek. Der Anlassfall: Ein Konsument buchte für sich und seine Familie eine 14-tägige Pauschalreise nach Réunion auf den Seychellen.
Einen Tag vor dem geplanten Reiseantritt, am 26. Dezember 2004, ereignete sich das verheerende Seebeben. Daraufhin stornierte der Konsument den Urlaub. Der Reiseveranstalter verrechnete eine Stornogebühr von 25 Prozent des Reisepreises. Der Konsument bekam jetzt mit der vom VKI eingereichten Klage Recht und erhält damit die einbehaltene Stornogebühr zurück.
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