"Haider war die treibende Kraft der Schädigung unserer Gesellschaft", schreiben die Salzburger Anwälte der Kärntner Landesholding in ihrer zehnseitigen Klage gegen Claudia Haider und ihre beiden Töchter. Als Erben seien die drei Frauen daher zu je einem Drittel für den Schaden verantwortlich – 600.000 Euro fordert man vorerst ein, um die Gebühren niedriger zu halten. Weitere Ansprüche können folgen; theoretisch bis zu mehreren Millionen Euro.
"Die Forderung stützt sich auf das Strafurteil", bestätigt Manfred Herrnhofer, Vizepräsident und just jener Richter, der in seinem Schuldspruch gegen Birnbacher, Josef Martinz & Co auch explizit Jörg Haider als Mittäter genannt hat. Im Zivilverfahren reicht das allerdings nicht: Da müsste komplette Verfahren mit Zeugen und Sachverständigen nochmals durchgeführt werden, um zu beweisen, dass Haider schuldig und seine Erben schadenersatzpflichtig wären.
"Einen Toten zu klagen, das gibt’s auch nirgends", ist FP-Chef Christian Ragger erschüttert. Insider rechnen allerdings damit, dass sich Holding und Claudia Haider über die Sommerpause am Gericht doch noch einigen.
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