Neues Verfahren:

Prozess gegen toten Jörg Haider

Kärnten
11.06.2015 16:50
Umstritten ist die Entscheidung der Kärntner Landesholding, ihre Birnbacher-Millionen nach drei Jahren nicht beim Nutznießer Dietrich Birnbacher zurückzuholen, sondern bei der Witwe und den Töchtern des verstorbenen Jörg Haider. Denn im Prozess müsste ein Toter der Untreue und Korruption überführt werden.

"Haider war die treibende Kraft der Schädigung unserer Gesellschaft", schreiben die Salzburger Anwälte der Kärntner Landesholding in ihrer zehnseitigen Klage gegen Claudia Haider und ihre beiden Töchter. Als Erben seien die drei Frauen daher zu je einem Drittel für den Schaden verantwortlich – 600.000 Euro fordert man vorerst ein, um die Gebühren niedriger zu halten. Weitere Ansprüche können folgen; theoretisch bis zu mehreren Millionen Euro.


"Die Forderung stützt sich auf das Strafurteil", bestätigt Manfred Herrnhofer, Vizepräsident und just jener Richter, der in seinem Schuldspruch gegen Birnbacher, Josef Martinz & Co auch explizit Jörg Haider als Mittäter genannt hat. Im Zivilverfahren reicht das allerdings nicht: Da müsste komplette Verfahren mit Zeugen und Sachverständigen nochmals durchgeführt werden, um zu beweisen, dass Haider schuldig und seine Erben schadenersatzpflichtig wären.

"Einen Toten zu klagen, das gibt’s auch nirgends", ist FP-Chef Christian Ragger erschüttert. Insider rechnen allerdings damit, dass sich Holding und Claudia Haider über die Sommerpause am Gericht doch noch einigen.

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele