Für die Verunreinigung von Grundwasser sieht das Wasserrechtsgesetz eine Maximalstrafe von bis zu 36.340 Euro vor. „Täglich melden sich derzeit Betroffene bei mir und ärgern sich, dass sie investieren müssen. Wenn man ihnen aber vorrechnet, was sie sich durch die Ausnützung der Frist in den vergangenen Jahren erspart haben, sehen viele die Situation ein“, so Abwasser-Expertin Barbara Pucker vom Land Kärnten.
Während gut 3000 Haushalte noch gar keine Abwasserentsorgung haben, gibt es einige Fälle, die ihre bestehenden Systeme bereits wieder auf den Stand der Technik bringen müssen. Bei Kläranlagen-Spezialist Stoiser & Wolschner steigen die Anfragen: „Wir rechnen mit einem weiteren Anstieg in der zweiten Jahreshälfte“, erklärt Thomas Zechner.
So werden auch eigene Nachrüstsätze für Anlagen angeboten, die nicht mehr die strengen Auflagen erfüllen. Dennoch ist für die Behörde klar, dass mit 2016 sicher nicht alle Gebäude angeschossen sein werden.
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