1994 erwarb das Ehepaar V. einen desolaten Hof im Burgenland und machte ihn mit viel Hingabe wirtschaftlich. Dann brannte ein Großteil ab, weil ein Experte beim Rauchfang geschlampt hatte. Die Versicherung verweigerte die Bezahlung. Nach sechsjährigem Prozess und weit mehr als 100.000 Euro Kosten wurde geurteilt, dass der Versicherungsvertrag gar nicht gültig ist.
"Wir haben dann beschlossen, den Hof zu verkaufen, alle Schulden beglichen und sind in eine kleine Wohnung gezogen", schildert Jasmin V. Die Auflösung ihres Hofes meldete sie auch der der Agrarmarkt Austria (AMA), weil die Teilnahme an landwirtschaftlichen Förderungsmaßnahmen wegfiel. Diese Abmeldung wurde von der AMA schriftlich bestätigt, dürfte aber nicht auf alle Förderungen angewendet worden sein. Vor Kurzem erreichte Frau V. jedenfalls eine letzte Mahnung für eine Forderung über 3.500 Euro. Weil sie sich von einer Förderung nicht fristgerecht abgemeldet habe. Könnte die AMA da nicht hausintern mitdenken, wenn jemand seinen Betrieb ganz aufgibt?
Die AMA teilte der Ombudsfrau jedenfalls mit, dass die Forderung zu Recht bestehe, man gemeinsam mit dem Landwirtschaftsministerium nun aber versuchen wolle, eine Lösung für die Betroffenen zu finden.
Und das dürfte nach vielen Überlegungen endlich auch gelungen sein. "Aus den Unterlagen geht hervor, dass die Antragstellerin auf die Beantragung des vorzeitigen Ausstiegs aus dieser betreffenden Maßnahme offenbar vergessen hat. Dies wird in diesem besonderen Fall als offensichtlicher Fehler anerkannt, sodass von den ausgesprochenen Rückforderungen Abstand genommen werden kann", ließ man uns jetzt wissen. Zumindest ein kleines Happy End für das hart geprüfte Ehepaar!
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