Zwar geht es um Raser, die sprichwörtlichen Mühlen der Bürokratie mahlen aber dennoch langsam: Bereits 2013 beschwerten sich Autolenker beim Magistrat: "Wer von der Siedlung Föhrenhain auf die B 7 einbiegt, der sieht erst nach mehreren Kilometern das erste Schild. Denn eigentlich darf man auf der Landstraße hier nur 70 km/h fahren, aber man sieht das nicht." Und just in diesem Abschnitt ohne klare Kennzeichnung postierten sich immer wieder Polizisten mit der Radarpistole.
Volksanwalt gibt Hoffnung
Als die fehlenden Tafeln dann nach Monaten endlich angebracht wurden, wurde es den Anrainern zu bunt. Sie orteten ein Schuldeingeständnis und forderten ihr Geld zurück. Seit 2014 befasst sich auch Volksanwalt Peter Fichtenbauer mit der Causa. Jetzt gibt es ein erstes Ergebnis: Der Wiener Polizeipräsident räumte ein, dass das Tempolimit davor "tatsächlich nicht ordnungsgemäß kundgemacht" war. Ein wichtiger Schritt in Richtung Rückzahlungen – auch für bereits beglichene Strafzettel, heißt es. Weitere Ergebnisse werden dann am 28. März um 17.30 Uhr in der ORF-Sendung Bürgeranwalt vorgestellt.
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