„Morgen ist er wieder frei“, hatte sein Anwalt Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Brandstetter gleich prophezeit und Recht behalten: Mittwoch Vormittag musste der Ortskaiser Ing. Fritz Böhm dem Richter Erich Jahn geloben, seine Tätigkeit als Geschäftsführer seiner Straßenfinanzierungs- GmbH bis zur rechtskräftigen Beendigung des Strafverfahrens unentgeltlich auszuüben. Mit dem Verzicht auf monatlich 3000 Euro werde der angebliche Schaden von einer halben Million nicht weiter erhöht, sei der Haftgrund der Wiederholungsgefahr nicht mehr gegeben.
Von der „Krone“ erwartet
Als sich das Gefängnistor öffnete, wurde Böhm schon von der „Krone“ erwartet. „Mir geht´s bestens. Aber gestern war´s ein Schock, obwohl ich einer bin, der immer mit allem rechnet“, erzählt der Kurzzeit-Häftling, für den die Unschuldsvermutung gilt: Er habe den „absurden“ Haftantrag des Staatsanwalts nicht mehr ernst genommen, nachdem ihn die erste Instanz abgewiesen hatte. „Das war rückblickend ein Fehler.“
Hätte er gleich auf sein Zweiteinkommen verzichtet, hätte er seine „spannende“ Verhaftung nicht erlebt: „Vier Kripo-Beamte haben mich in der Tiefgarage des Trauner Rathauses aufgefordert, mit ihnen mitzufahren. Ich wollte mein Auto aber nicht stehen lassen, deshalb ist einer bei mir eingestiegen, damit ich nicht davonfahr´ - ich hab ja das schnellere Auto“, lacht der rote Porsche-Lenker.
Bis zu zehn Jahre Haft
Sein Handy musste er abgeben, seine Zigarren durfte er aber in die Zelle mitnehmen. „Ich hab´ g´raucht und g´wartet, eh g´wusst, dass es nicht lang dauern kann“, schildert Böhm, dem bei seinem Prozess in drei Wochen bis zu zehn Jahren Haft drohen, den 23-stündigen „Disziplinierungsversuch“: Der habe für ihn einen bitteren Beigeschmack einer Vorverurteilung, einer Beeinflussung des Schöffensenats. „Mich anzupatzen - dahinter stecken irrsinnig politische Motive“, glaubt der Ortskaiser, der 64 Prozent der Direktstimmen in seiner 6134-Seelen-Gemeinde gewann - die sechstreichste des Landes.
Mit einem reichen Chef: Frühpensionist Böhm bezieht laut Anklage mehr Gehalt (5000 €) als ihm mit einem Nebenjob (3000) zustünde. Aber das Land habe eine Sanktion per Bescheid verweigert - und Strafanzeige erstattet, klagt der Ex-Häftling: „Ich akzeptiere jedes Urteil“, sagt Böhm, der aus dem Amt muss, wenn´s mehr als zwölf Monate Strafe werden sollten.
Foto: Erich Petschenig
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.