Millionenbeträge

EU zahlt Kiew für Inhaftierung von Flüchtlingen

Ausland
13.02.2015 22:26
Die EU verstößt im Umgang mit Flüchtlingen an ihren Ostgrenzen offenbar seit Jahren gegen internationales Recht: An der EU-Außengrenze aufgegriffene Flüchtlinge sollen einem Medienbericht zufolge ohne Chance auf ein Asylverfahren in die Ukraine zurückgebracht und dort bis zu ein Jahr lang inhaftiert werden - in von der EU mitfinanzierten Sondergefängnissen.

Die Europäische Union investierte laut einem Bericht der ARD-Sendung "Report Mainz" und des Nachrichtenmagazins "Spiegel" vom Freitag in den vergangenen Jahren einen zweistelligen Millionenbetrag in den Bau und die Renovierung derartiger Gefängnisse. Eine weitere derartige Haftanstalt für Migranten im ukrainischen Martyniwske befindet sich demnach kurz vor der Eröffnung.

Ohne Chance auf Asylverfahren zurückgeschoben
Die Ukraine ist Teil der Ostroute für Flüchtlinge in die EU. Sie gilt als weniger bekannte Alternative zur Seeroute über das Mittelmeer. Hunderte Flüchtlinge, von denen viele aus Afghanistan oder Somalia stammten, versuchen laut dem Bericht jedes Jahr, über die Ukraine in die EU zu gelangen. Sie würden beispielsweise aus Ungarn oder der Slowakei ohne die Chance auf ein Asylverfahren in die Ukraine zurückgeschoben.

Mehrere Flüchtlinge berichteten "Report Mainz" und "Spiegel", wie sie mitten in der Nacht von EU-Hoheitsgebiet in die Ukraine zurückgeschickt worden seien. Ein somalischer Flüchtling, der mittlerweile in Deutschland wohnt, erlebte nach eigenen Aussagen drei sogenannte Pushbacks und verbrachte insgesamt mehrere Jahre unter schlimmen Bedingungen in verschiedenen Haftanstalten in der Ukraine.

UN-Flüchtlingswerk: "Verstoß gegen internationales Recht"
Die Organisation Human Rights Watch hatte bereits im Jahr 2010 Missstände in ukrainischen Internierungslagern für Migranten an. 2012 traten somalische Häftlinge aus Protest in den Hungerstreik. Ilja Todorovic vom Ukraine-Büro des UN-Flüchtlingshilfswerks UNHCR sagte ARD und "Spiegel", die Rückführungen seien ein "Verstoß gegen internationales Recht". Auch die Internierungslager müssten "wenn möglich ganz abgeschafft" oder zumindest die Haftzeiten deutlich verringert werden.

Seit dem Jahr 2010 gilt ein Rückübernahmeabkommen zwischen der EU und der Ukraine. Es erlaubt den Mitgliedsstaaten, Migranten in die Ukraine abzuschieben - ein Asylantrag muss laut Asylverfahrensrichtlinie aber zuvor geprüft werden.

EU-Kommission: "Keine Fälle von 'Pushbacks' bekannt"
Die EU-Kommission teilte auf Anfrage von "Report Mainz" mit, dass ihr auf Basis der vorliegenden Informationen "keine Fälle von spezifischen oder umfassenden 'Pushbacks'" bekannt seien. Das finanzielle Engagement in der Ukraine diene der Anpassung der Bedingungen von Flüchtlingen in der Ukraine an europäische Standards.

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