Ein Taxi-Unternehmer hat seine zwei Mitarbeiter nicht rechtzeitig bei der Sozialversicherung angemeldet – nämlich mit ein paar Stunden Verspätung. Von der Behörde erhielt er eine Ermahnung. Zu milde für die Ermittler der Finanzpolizei: Sie schalteten das Gericht ein und forderten eine Geldstrafe.
Bei Schwarzarbeit gibt es kein Pardon: Das zeigt ein aktueller Fall am Landesverwaltungsgericht. Ein Pinzgauer Taxi-Unternehmer hat zwei Mitarbeiter beschäftigt, ohne sie rechtzeitig bei der Sozialversicherung anzumelden. Er hatte sich dazu auf den Steuerberater verlassen.
Die Mitarbeiter starteten frühmorgens am 1. Dezember 2025 den Arbeitstag – die Anmeldung aber erfolgte erst gegen Mittag. Draufgekommen sind die Ermittler der Finanzpolizei bei einer Kontrolle im Frühjahr 2026.
Die Bezirkshauptmannschaft Zell am See sah jedoch von einer Bestrafung ab und ermahnte den Unternehmer, da alle Abgaben entrichtet wurden. Das passte aber dem Amt für Betrugsbekämpfung nicht: Es legte Beschwerde ein. Tatsächlich wandelte das Gericht die Ermahnung in eine Geldstrafe um: 924 Euro, aber unter der Mindeststrafe von 1460 Euro für zwei Verstöße.
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