Romana Miny (42) verschweigt oder verdrängt, was am 8. Jänner passiert ist, als ihre Tochter vom Vater nach Hause gekommen war: „Ein Streit, ein Unfall, ein Totschlag? Gestoßen, gestürzt, geschlagen oder getreten? Sicher ist nur, dass meiner Mandantin bisher weder ein Verschulden noch ein Vorsatz nachzuweisen ist“, blättert der Verteidiger im Strafgesetzbuch: Von zwölf Monaten bis zehn Jahre reichen die Höchststrafen für fahrlässige Körperverletzung oder absichtliche schwere Körperverletzung mit tödlichem Ausgang. Dazu kämen noch lächerliche sechs Monate für die „Störung der Totenruhe“ - für diese unfassbar grausame Enthauptung, Verstümmelung, das Verbrennen und Versenken der Leiche.
Anwalt glaubt seiner Mandantin
Der Anwalt glaubt seiner Mandantin, dass sie dazu nichts sagen könne, weil sie sich daran nicht erinnern könne: „Sie kann mir nicht helfen, obwohl´s für die Verteidigung und für die Wahrheitsfindung wichtig wäre“, meint Lichtl, dass belastende Indizien zu entkräften sind und viele Fragen offen bleiben werden.
Die Linzer Mordermittler hoffen, dass der Kopf der Toten doch noch im Rechen des Donaukraftwerks Ybbs-Persenbeug auftaucht. Dass dann der Gerichtmediziner feststellen kann, ob Sandra erwürgt, erdrosselt oder erschlagen worden ist. An ihrem verstümmelten, verbrannten und versenkten Torso ließ sich keine Todesursache mehr feststellen.
Foto: Chris Koller
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