AK-SERVICE-TIPP

Wiedereinstieg nach Karenz: Was muss ich beachten?

Steiermark
16.09.2026 04:59
Porträt von Steirerkrone
Von Steirerkrone

Soll ich mit meinem Arbeitgeber auch während der Babypause in Verbindung bleiben und bekomme ich meinen Arbeitsplatz fix zurück? Bernadette Pöcheim, Expertin für Frau, Beruf und Familie in der Arbeiterkammer Steiermark, kann zum komplexen Thema fundierte Antworten liefern.

Der Einstieg nach einer Karenz muss fristgerecht geplant werden. Empfehlenswert ist es, mit der Arbeitgeberin bzw. dem Arbeitgeber auch während der Babypause in Kontakt zu stehen.

Sechs Monate vor Ablauf der Karenz sollte es ein Gespräch mit dem oder der Vorgesetzten geben, um zukünftige Aufgabenbereiche und eine gewünschte Elternteilzeit zu besprechen.

Spätestens drei Monate vor Karenzende muss die Elternteilzeit schriftlich gemeldet werden. Anspruch darauf gibt es zum Beispiel, wenn der Betrieb mehr als 20 Beschäftigte hat und das Arbeitsverhältnis seit drei Jahren besteht (Karenz wird mitgerechnet). Die Arbeitszeit muss um mindestens 20 Prozent reduziert werden und mindestens zwölf Stunden pro Woche betragen.

Nach Karenzende muss man nicht am selben Arbeitsplatz beschäftigt werden – nur entsprechend der ursprünglich im Dienstvertrag vereinbarten Tätigkeit am vertraglich festgelegten Arbeitsort.

Infofrühstücke geben Aufklärung 
Die AK Steiermark bietet regelmäßig Infofrühstücke zum Thema Karenz und Wiedereinstieg an. Die nächsten Termine sind am 17. September in der AK Bruck/Mur und am 8. Oktober in der AK Graz. Anmeldung und alle Infos unter www.akstmk.at/wiedereinstieg

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