„Krone“-Schulratgeber

Beim Kopftuchverbot heißt es kühlen Kopf bewahren

Tirol
09.09.2026 07:00
Porträt von Manfred Jordan
Von Manfred Jordan

Das heuer eingeführte Kopftuchverbot in Schulen hat im Vorfeld für heftige Diskussionen gesorgt. Damit das Gesetz in der Praxis gut umgesetzt werden kann, gilt es aber einiges zu beachten.

Mit Schuljahresbeginn trat das Kopftuchverbot in der Schule und am Schulgelände für Mädchen unter 14 Jahren in Kraft. Bei der Umsetzung des Gesetzes sind die Schulen – und dort als Erstes die Lehrpersonen – gefordert. Und unter ihnen gibt es viele Unsicherheiten und Befürchtungen, man mutiere zu einer Art „Kopftuchjäger“.

Kommt ein Mädchen mit Kopftuch in die Schule (Gelände oder Unterricht), muss die Lehrkraft es auffordern, das Tuch abzunehmen. Denn geltendes Gesetz ist umzusetzen. Und dabei gilt es sensibel und professionell zu agieren. Die Lehrperson kann nämlich entscheiden, wie sie das macht.

Pädagogisch ungeschickt wäre es, dies direkt vor der Klasse zu machen. Besser: Das Gespräch vor oder nach dem Unterricht oder am Ende des Schultages führen, um das Mädchen nicht vor der Klasse bloßzustellen. Dabei wird das Mädchen auf das umzusetzende Kopftuchverbot hingewiesen.

„Krone“-Schulratgeber Manfred Jordan war selbst viele Jahre Schuldirektor und weiß, wie wichtig ...
„Krone“-Schulratgeber Manfred Jordan war selbst viele Jahre Schuldirektor und weiß, wie wichtig eine Versachlichung von Themen ist.(Bild: Johanna Birbaumer)

Keine religiöse Bewertung, keine Bestrafung
Wichtig: Keine Bewertungen, keine Diskussionen mit Schülern, Eltern oder Kollegen, der Fokus soll rein auf Gesetzesinfo liegen. Damit hat die Lehrperson ihre Verpflichtung erfüllt, denn ihre Aufgabe ist es nicht, religiöse Bewertungen vorzunehmen oder gar das Mädchen zu bestrafen.

Denn für Handlungsschritte (Gespräche mit Eltern, etc.) bei weiteren Verstößen sind die Schulleitung und in der Folge die Bildungsdirektion als Behörde für die Sache zuständig. Sie sollten allfällige emotionale Ausbrüche der Eltern bearbeiten. „Die Diskussion ist die Aufgabe der Behörde“, heißt es aus der Lehrergewerkschaft.

Kontakt

Fragen an „Krone“-Schulratgeber Manfred Jordan gerne per Mail an: schulratgeber-tirol@kronenzeitung.at

Die Lehrer müssen um Beruhigung bemüht sein
Das „Ausklinken“ nach dem ersten „sachlich wertschätzenden Informationsgespräch“ („Gesetz ist so“) ist für Lehrpersonen auch deswegen besonders sinnvoll, weil es auch gilt, die Beziehungsebene zur Schülerin nicht zu zerstören und eine gedeihliche Zusammenarbeit zum Wohle des Mädchens sicherzustellen. Das Hin und Her um das Gesetz sollte nicht auf dem Rücken der Mädchen ausgetragen werden.

Fordert eine Klasse die Abnahme des Kopftuches, ist Beruhigung angesagt und klarzustellen, dass es „nicht Sache der Klasse“ sei.

Die Lehrperson kann vorschlagen, das Kopftuch in der Schultasche oder einen persönlichen Spind zu geben. Die Abnahme des Kopftuches durch die Lehrperson ist jedoch nicht gestattet. Bestenfalls soll die Schülerin das eigenständig tun.

Ein erwähntes allfälliges verpflichtendes Gespräch mit der Schulleitung wird von dieser festgelegt und findet in der regulären Schulzeit statt. Es kann wegen diverser Verhinderungsgründe terminlich auch verschoben werden. Schlusstipp für Lehrpersonen für diese herausfordernde Situation: Eine wertschätzende, bewertungsfreie Vier-Augen-Information über die Gesetzesvorgaben außerhalb des Unterrichts und im Bedarfsfall Meldung an Direktion.

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