Viele Ausnahmen

Tiroler Baulandabgabe ist da: „Giftzähne gezogen“

Tirol
27.08.2026 11:00

Die Initiative kam von der einstigen Dornauer-SPÖ, aber Bauern freuen sich über „gezogene Giftzähne“. Nun wird das Gesetz am kommenden Dienstag von der Tiroler Landesregierung beschlossenen. Die „Krone“ zeigt Hintergründe und Details zur Abgabe auf.  

Wenn in Tirol Belastungen für (bäuerliche) Grundeigentümer angesagt sind, wird es politisch kompliziert. Das gilt auch für die im schwarz-roten Koalitionsabkommen vereinbarte Baulandmobilisierungsabgabe.

Nach Einwänden und Änderungswünschen aus allen Himmelsrichtungen soll die Abgabe, die mithelfen soll, zumindest einen Bruchteil von 3160 Hektar gehortete Grundstücke an Käufer zu bringen, nun am Dienstag in der Regierung beschlossen.

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Ziel ist es, sparsam mit unseren wertvollen Flächen umzugehen,  bodensparend zu agieren und leistbaren Wohnflächen für die nächste Generation zu schaffen.

LH Anton Mattle

Gegengeschäft für rasche Entnahme von Wölfen
Dies ging nicht ohne „Kuhhandel“ ab, denn die Initiative geht noch auf das Drängen der Dornauer-SPÖ zurück, die dafür rasche Wolfsentnahmen zugesagt bekam, wie ein hoher Bauernfunktionär kürzlich noch einmal unumwunden sagte. Nachsatz: „Es ist uns aber gelungen, die Giftzähne für die Landwirtschaft zu ziehen.“

Das Gesetz wird von der Landesregierung und dann vom Landtag abgesegnet.
Das Gesetz wird von der Landesregierung und dann vom Landtag abgesegnet.(Bild: Christof Birbaumer)

Was das steckt hinter der Baulandmobilisierungsabgabe, die man als „Bauland-Steuer“ bezeichnen könnte?

  • Ziel: Durch die Abgabe sollen Grundbesitzer animiert werden, ihr Baugrundstücke (schneller) zu verkaufen. „Wir wollen leistbare Wohnflächen für die nächste Generation sicherstellen“, nannte LH Anton Mattle optimistisch als Wirkung.
  • Bemessung: Die Höhe dieser jährlichen Pauschalabgabe richtet sich in drei Kategorien nach den Grundstückspreisen im Ort. Beispiele: Für Abfaltersbach sind für bis zu 700 m² mindestens 190 bis 790 Euro vorgesehen. Im teuren Absam sind es für dieselbe Fläche 1550 bis 1860 Euro.
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Die Baulandmobilisierung ist ein weiterer Baustein unserer Wohnbauoffensive.

LHStv. Philip Wohlgemuth

  • Einnahmen: Die Abgabe kann von den Gemeinden eingehoben werden, Zwang gibt es nicht. Bis 2032 gilt eine Übergangsfrist, das Inkrafttreten ist 2027 geplant.
  • Ausnahmen: Unberührt bleiben Eigenbedarf, landwirtschaftliche Betriebsflächen, neu erworbene Grundstücke (bis fünf Jahre) und Flächen im Verlassenschaftsverfahren. Gemeinden, gemeinnützigen Bauvereinigungen, Bodenfonds und Landeskulturfonds sind ebenfalls befreit. Dazu gibt es Ausnahmen für befristetes Bauland, Raumordnungsverträge oder Bausperren. Wer eine Rückwidmung in Freiland anregt bzw. zustimmt, zahlt ebenfalls nicht.
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