Nicht nur, dass sich die Gemeindeväter von Retz – im Gegenteil zu anderen Standorten – nicht am Protest gegen eine bevorstehende Schließung beteiligt hatten. Jene Plakate, mit der eine Bürgerinitiative zur Großdemonstration vor dem Landhaus einluden, wurden trotz Protesten in Rechnung gestellt, obwohl andere Plakataktionen Unterstützung erhielten. Ein Urteil des Landesverwaltungsgerichts überraschte.
„Kommentarlos“, wie Initiativenchef Rudolf Preyer berichtet, landete die „Gebrauchsabgabe“ von 456 Euro, die die Gemeinde Retz zuvor trotz Protesten von #Notarztmussbleiben einkassiert hatte, wieder auf deren Konto. Das ist umso ärgerlicher, da die vollständige Abwesenheit der Retzer Stadtregierung bei der beworbenen Demonstration durch Abwesenheit glänzte: Während zahlreiche Gemeinden politische Vertreter entsandten, blieb die Spitze von Retz der Veranstaltung fern. Viele Demonstrierende äußerten Unverständnis: „Gerade jetzt wäre ein geschlossenes Auftreten wichtig gewesen. Schweigen ist hier das falsche Signal.“
„Kalte Schulter“ bei Ablehnung – nun auch bei der Rücküberweisung
Umso ärgerlicher, dass die Gebühren für die sogenannten A-Werbeständer von der Gemeinde in Rechnung gestellt worden waren. Obwohl, wie man seitens der Initiative betonte, wie auch andere Anspruch auf Werbung für freie Meinungsäußerung hätte.
Die Rechnung wurde im Wortsinn ohne den Gerichtshof gemacht
Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat in einer aufsehenerregenden Erkenntnis nun die Rückzahlung des geforderten Betrages vorgeschrieben – mit einer für viele doch überraschenden Entscheidung: Die Gemeinde muss retour überweisen. Freilich alles andere als freiwillig. Begründung: Laut Spruch des Landesverwaltungsgerichts hatte die Stadtführung den Betrag „zu Unrecht eingefordert“. Denn: „Es wurde hier nur kassiert, aber zuvor die gesetzlich zwingende Gebrauchsabgabe nicht vorgeschrieben“, so Preyer. Die Gemeinde dürfte wohl etwas verärgert über ihren gesetzlichen Lapsus sein, ist zu mutmaßen. „Keine Erklärung oder Entschuldigung kam“, sieht Preyer den Fall trotzdem als Muster für ähnlich gelagerte andere Fälle in Fällen von versäumten Vorschreibungen der Gebrauchsabgabe.
Musterfall für ähnliche, voreilige „Abkassier-Aktionen“
Die Abgabe war illegal, was nun höchstgerichtlich bestätigt worden ist.
Kurz formuliert: „Das Urteil ist ein deutliches Signal an alle Gemeinden Niederösterreichs: Abgaben dürfen nur dort eingehoben werden, wo die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.“ Und darauf sollte man als Kommune schon achten, bevor man bei Bürgerprotesten die Hand aufhält . . .
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