Zu Tode "gepflegt"
“Todespfleger” gesteht und bittet um Verzeihung
Der "Todespfleger" von Sonthofen sitzt fast reglos auf der Anklagebank. Blass erscheint der 27-Jährige im Gerichtssaal und vermeidet jeden Blickkontakt zu den Hinterbliebenen der Opfer. Und mit fast tonloser Stimme liest Staatsanwalt Peter Koch vor der Strafkammer in Kempten die 25 Seiten starke Anklageschrift vor - nüchtern, sachlich, als gehe es nicht um die größte Todesserie der deutschen Nachkriegsgeschichte.
Im Detail wird in 29 Fällen beschrieben, wie der Pfleger im Sonthofener Krankenhaus meist hochbetagte Patienten - 12 Männer und 17 Frauen - mit einem Medikamenten-Cocktail zu Tode gespritzt haben soll. Die Anklage lautet auf sechzehnfachen Mord, zwölffachen Totschlag und eine Tötung auf Verlangen. Der 27-Jährige liest die Anklageschrift mit, macht sich hin und wieder Notizen. Er blickt kaum auf, schluckt hin und wieder, knetet die Hände.
Staatsanwalt und Angeklagter bleiben sehr sachlich
Staatsanwalt Koch bleibt äußerst sachlich, als er einschließlich beklemmender Details vorträgt, wie der von den Medien als "Todespfleger" bezeichnete Angeklagte "selbstherrlich und nach eigenen Maßstäben" getötet habe. Fall 23: Einem damals 68-jährigen Patienten soll der Angeklagte die tödliche Medikamenten-Mischung gespritzt haben, als dieser auf der Toilette saß. Danach soll der Pfleger zu einer Krankenschwester mit Hinweis auf den leblosen Mann gesagt haben: "Schau, ich hätt' mir die Arbeit wieder sparen können."
"Ich habe die Patienten sterben lassen..."
Nach einer Stunde hat der Angeklagte das Wort. Sein Gesicht hat rote Flecken bekommen. Er liest mit verhaltener Stimme eine schriftliche Erklärung vor. Erst im Gefängnis sei ihm das Ausmaß seines Handelns voll zu Bewusstsein gekommen, nachdem er Gespräche mit seinem Vater, einem Pfarrer und seinem Anwalt geführt habe. "Ich bekenne meine Schuld" sagt er, wendet sich zu den rund zehn anwesenden Angehörigen seiner Opfer als Nebenkläger und bittet um Verzeihung. "Ich habe die Patienten sterben lassen und ihnen ungefragt den Rest des Lebens genommen".
Ohne Emotion trägt er seinen Text vor, versucht in geschliffenen Worten zu erklären, dass er aus "aufrichtig empfundenen Mitleid" für seine Opfer gehandelt und sich in eine ausweglose Situation begeben habe. Selbst die schwierige Beziehung zu seiner damaligen Verlobten führt er an. "Ich war bereit, für sie alles zu tun".
Angehörigen kaufen Entschuldigung nicht ab
Die Angehörigen der Opfer zweifeln an der Reue des Angeklagten. "Er wirkt auf mich kalt und berechnend", sagt eine 26-Jährige, deren Großmutter unter den Opfern ist. Die Entschuldigung sei "absoluter Hohn, für mich ist es Mord". Eine andere Nebenklägerin wirft dem Angeklagten und seiner Verteidigung ein "abgekartetes Spiel" vor. Sie nehme ihm die vorgebrachte Entschuldigung nicht ab. "Es ist einfach beschämend", sagt eine weitere Angehörige. Es sei offensichtlich, dass der Beschuldigte die Worte seines Anwalts als eigene ausgebe.
Angeklagter: Gericht solle seine Beweggründe berücksichtigen
Den Vorwurf der Heimtücke weist der Pfleger zurück. Er habe niemals eigensüchtige Interessen verfolgt. Er habe sich nicht durch Töten die Arbeit erleichtern wollen, um etwa schwierige Patienten los zu werden. Er sei sich aber der "Straftaten gegen das Leben der Patienten" bewusst und appelliere an das Gericht, seine Beweggründe zu berücksichtigen. Seine Erklärung habe er mit seinem Verteidiger abgesprochen, doch entspreche der Text voll seiner wahren Auffassung, betont er zum Schluss.
Der Frankfurter Anwalt Jürgen Fischer will den Mordvorwurf entkräften. Der Prozess steht noch ganz am Anfang, die Beweisaufnahme hat noch nicht begonnen. Das Urteil wird für Mai erwartet.
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