Um einen weiteren Schritt für eine aktive Grund- und Bodenpolitik zu setzen und mehr leistbaren Wohnraum zu schaffen, hat sich Tirols Landesregierung auf ein Maßnahmenpaket zur Mobilisierung von Bauland geeinigt. Das entsprechende Gesetz wurde in Begutachtung geschickt, soll 2027 in Kraft treten und ab 2032 anwendbar sein.
Den Gemeinden soll es nach der Übergangsfrist möglich sein, für unbebaute Grundstücke, die als Bauland gewidmet sind, eine sogenannte Baulandmobilisierungsabgabe einzuheben. Wohlgemerkt können die Gemeinderäte freiwillig per Beschluss eine entsprechende Verordnung beschließen. Auch den konkreten Betrag, bei dem es sich um jährliche Pauschalbeträge handelt, legt die Gemeinde fest.
Ausgenommen bleiben unter anderem Grundstücke für den Eigenbedarf, neu erworbene Grundstücke bis fünf Jahre nach dem Erwerb, Grundstücke in Verlassenschaftsverfahren oder landwirtschaftliche Betriebsflächen.
Die Baulandabgabe kommt zu spät, ist zu freiwillig und zu löchrig.
Zeliha Arslan
Reform des Bodenfonds als ein weiterer Hebel
Als weiteren Hebel gibt es eine Reform des Tiroler Bodenfonds. Er soll die Gemeinden unterstützen und strategisch wichtige Flächen sichern. Ziel ist es, dass damit Leerstände und ungenutzte Liegenschaften revitalisiert und die Ortskerne wieder gestärkt werden. Noch im Herbst soll ein Beschluss über die Neuausrichtung gefasst und das Raumordnungsgesetz novelliert werden.
Lob von der AK, Kritik von der Opposition
Lob zu den Plänen gibt es etwa von AK-Präsident Erwin Zangerl („Jeder Hebel für mehr leistbaren Wohnraum muss genutzt werden.“), während die Opposition Kritik übt. „Die Baulandabgabe kommt zu spät, ist zu freiwillig und zu löchrig“, sagt Wohnsprecherin Zeliha Arslan von den Grünen. In dieselbe Kerbe schlägt Neos-LA Susanna Riedlsperger: „Die Landesregierung schafft eine neue Abgabe und sorgt gleichzeitig dafür, dass sie möglichst wenige Eigentümer trifft“.
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