Lediglich zwei Prozent aller verunglückten Wintersportler verletzen sich wegen einem Mangel an der Skipiste. 90 Prozent aller Unfälle sind Eigenstürze aus Übermut und wegen Fahrfehlern. Ohne Fremdverschulden gibt es keine Haftungsfrage. Mit einer Ausnahme: Löst eine Bindung grundlos oder bei einem Sturz nicht aus, haftet der Sporthandel. Vorausgesetzt, sie wurde vor der Saison überprüft, informiert das Institut Sicher leben.
Kommt es zu Kollisionen zwischen Wintersportlern, wird vor Gericht auf Basis der FIS-Regeln über Schuld und Unschuld entschieden:
Ist ein Sturz selbst verschuldet, kommt nur eine abgeschlossene Unfallversicherung für Schäden auf. Was die meisten nicht wissen: Solange ein Unfall nicht grob fahrlässig verursacht wurde, decken auch viele Haushaltsversicherungen die Haftpflicht. „Versichert zu sein ist essentiell. Bei bleibendem Schaden oder Todesfolge kann die Forderung in die Millionenhöhe gehen“, weiß Helmut Rogl von der Oberösterreichischen Versicherung.
Foto: Christof Birbaumer
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