Pistenrowdys haften

7400 Verletzte auf den Skipisten

Oberösterreich
06.02.2006 18:07
Statt der lustvollen Wedelabfahrt vor grandioser Bergkulisse ein schmerzhafter Abtransport in einem Ackja: 5400 Skifahrer und 2000 Snowboarder aus Oberösterreich landeten 2004 im Spital. Jede achte Verletzung passiert beim Zusammenstoß von zwei Pistenbenutzern. Wer andere schädigt, wird zur Verantwortung gezogen.

Lediglich zwei Prozent aller verunglückten Wintersportler verletzen sich wegen einem Mangel an der Skipiste. 90 Prozent aller Unfälle sind Eigenstürze aus Übermut und wegen Fahrfehlern. Ohne Fremdverschulden gibt es keine Haftungsfrage. Mit einer Ausnahme: Löst eine Bindung grundlos oder bei einem Sturz nicht aus, haftet der Sporthandel. Vorausgesetzt, sie wurde vor der Saison überprüft, informiert das Institut Sicher leben.

Kommt es zu Kollisionen zwischen Wintersportlern, wird vor Gericht auf Basis der FIS-Regeln über Schuld und Unschuld entschieden:

  • Der voraus fahrende Skifahrer hat immer Vorrang. Beim Überholen muss genügend Platz gelassen werden.
  • Man muss wie mit dem Pkw „auf Sicht fahren“ und jederzeit abbremsen können.
  • Eine mangelhafte Ausrüstung gilt als Sorgfaltsverstoß.

Ist ein Sturz selbst verschuldet, kommt nur eine abgeschlossene Unfallversicherung für Schäden auf. Was die meisten nicht wissen: Solange ein Unfall nicht grob fahrlässig verursacht wurde, decken auch viele Haushaltsversicherungen die Haftpflicht. „Versichert zu sein ist essentiell. Bei bleibendem Schaden oder Todesfolge kann die Forderung in die Millionenhöhe gehen“, weiß Helmut Rogl von der Oberösterreichischen Versicherung.

 

 

Foto: Christof Birbaumer

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