Der Fußball-Weltverband FIFA hat sich erstmals ausführlich zu seiner umstrittenen Entscheidung geäußert, die Sperre von US-Stürmer Folarin Balogun zur Bewährung auszusetzen.
In 13 Absätzen erklärte die FIFA noch vor dem Anpfiff der Achtelfinal-Partie gegen Belgien die Abläufe aus ihrer Sicht. Sie argumentierte außerdem, warum sie das Recht dazu hatte, die automatische Mindestsperre von einer Partie zur Bewährung auszusetzen. Balogun stand gegen Belgien in der Startelf.
Die FIFA argumentierte, dass Baloguns Rote Karte Bestand habe und auch die automatische Sperre von einer Partie, die eine solche Tatsachenentscheidung nach sich zieht. Die Entscheidung zur Roten Karte war demnach nicht falsch.
FIFA darf Strafe anpassen
Die FIFA habe aber das Recht, eine Strafe anzupassen und zur Bewährung auszusetzen. Zum Warum, diesen Schritt zu gehen, gab es in der langen Stellungnahme nur einen Satz: „Die Aussetzung der Vollstreckung der genannten Sperre wurde unter Berücksichtigung aller besonderen Umstände des Vorfalls sowie der verfügbaren Beweismittel beschlossen.“

Was die besonderen Umstände sind und auf welche Beweismittel sich die FIFA stützte, wurde nicht mitgeteilt. Balogun hatte beim 2:0 der USA im Sechzehntelfinale gegen Bosnien-Herzegowina eine Rote Karte gesehen. In der Situation hatte der Videoschiedsrichter eingegriffen, zunächst gab es für die Aktion nur Freistoß. Nach Roten Karten ist ein Spieler automatisch für die folgende Partie gesperrt.
Liebe Leserin, lieber Leser,
die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.