Seit 1. Jänner 2026 gilt in Österreich die neue Hitzeschutzverordnung (Hitze-V). Sie soll Beschäftigte, die im Freien arbeiten, besser vor Hitze und UV-Strahlung schützen. Hintergrund sind die steigenden Temperaturen und die damit verbundenen Gesundheitsrisiken. Was für Arbeitnehmer gilt!
Die neue Verordnung soll konkret regeln, welche Gefahren zu beurteilen und welche Schutzmaßnahmen umzusetzen sind. Vorrang haben Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung, etwa die Verlagerung von Arbeitszeiten oder die Verringerung körperlich schwerer Tätigkeiten. Zudem sind technische Lösungen wie Beschattung sowie organisatorische Maßnahmen wie Tätigkeitswechsel vorgesehen.
Reichen diese nicht aus, kommen UV-Schutzbekleidung, Kopf- und Nackenschutz sowie Sonnenbrillen zum Einsatz. Zudem sind Vorkehrungen für die Erste Hilfe bei hitzebedingten Beschwerden verpflichtend.
Raumtemperatur bis 25 Grad
In Büros sollen die Temperaturen bei leichter körperlicher Tätigkeit generell zwischen 19 und 25 Grad liegen. Ohne Klima- oder Lüftungsanlage müssen andere Maßnahmen zur Kühlung ergriffen werden, etwa Beschattung, Lüften oder das Bereitstellen von Getränken. Eine Pflicht zur Installation von Klimaanlagen besteht nicht.
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