Richter Dietmar Nussbaumer führte in seiner Urteilsbegründung an, dass im Laufe des Verfahrens nicht genügend Nachweise herausgekommen seien, die belegt hätten, dass der Kriminalist Informationen an Journalisten weitergegeben habe. Zweifel blieben aber bestehen, so Nussbaumer.
In den Schlussplädoyers hatten sowohl Staatsanwalt Peter Zimmermann als auch Verteidiger Nikolaus Rast einen vollen Freispruch für den Angeklagten gefordert. "Wir wissen, dass der Leichenfund den Medien gesteckt wurde, durch wen auch immer", so Zimmermann. Dies sei aber auch das Einzige, was gegen den Kriminalisten spreche. Alles andere spreche für ihn. "Er ist von der Tatortgruppe, und die erfährt immer erst unmittelbar davor, dass es einen Leichenfund gegeben hat."
Angeklagter kannte genauen Fundort der Leiche nicht
"Man wusste keine genauen Örtlichkeiten", betonte Verteidiger Rast. Sein Mandant habe erst von der Polizeiinspektion vor Ort zum Leichenfund in einem Waldstück in Königstetten im Bezirk Tulln hingeführt werden müssen. "Was hätte er den Journalisten sagen sollen, wo die Leiche ist?"
Zudem hob der Rechtsanwalt hervor, dass am Tatort bereits "alle Medien" anwesend waren, sein Mandant aber zuvor nur privat mit einer Journalistin telefoniert habe, die wohl kaum die Konkurrenz informiert haben wird. Viel wahrscheinlicher sei es, dass Informationen von anderer Seite durchgesickert sein müssten.
Auch die Zeugeneinvernahmen von Beamten der Tatortgruppe und der Landeskriminalämter Niederösterreich und Wien brachten keine genaueren Hinweise. Alle betonten, dass sie intern über einen Leichenfund informiert worden wären, es aber nicht einmal Vermutungen gegeben hätte, dass es sich dabei um Erich Rebasso handeln könnte. Ein Großteil der Beamten habe erst später über die Medien davon erfahren.
Rebasso in Tiefgarage entführt
Rebasso war am 27. Juli 2012 nach dem Verlassen seiner Kanzlei am Stubenring in der Wiener Innenstadt verschwunden. Er dürfte auf dem Weg zu seinem Auto in einer Tiefgarage am Georg-Coch-Platz entführt worden sein. Zwei Russen waren in Zusammenhang mit dem Fall von der Moskauer Justiz erst im Mai - allerdings nur wegen Erpressung - verurteilt worden (Bericht siehe Infobox).
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