Urteil: Einweisung!

Kinder entgingen nur knapp sexuellem Missbrauch

Vorarlberg
02.06.2026 19:00
Porträt von Chantal Dorn
Von Chantal Dorn

Wegen des Versuchs des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen musste sich ein 40-jähriger Vorarlberger am Dienstag am Landesgericht Feldkirch verantworten. Laut Gutachter war der Mann bei der Tat nur eingeschränkt zurechnungsfähig.

Der Mann ist geistig minderbegabt und leidet an einem unkontrollierten Sexualtrieb. Letzteres führte dazu, dass er bereits in der Vergangenheit mehrmals stationär im Landeskrankenhaus Rankweil aufgenommen und behandelt werden musste.

Jahrelang war der Vorarlberger unauffällig, weshalb er letztlich in einer betreuten Wohngemeinschaft untergebracht wurde. Doch dann setzte er seine Medikamente eigenmächtig ab. Die Folge: Sein unkontrollierter Sexualtrieb flackerte erneut auf und wurde vergangenen Februar zwei spielenden Kindern in Rankweil beinahe zum Verhängnis. „Als ich aus dem Fenster schaute und die beiden Mädchen draußen sah, überkam mich wieder dieses starke Verlangen“, schildert der 40-Jährige die prekäre Situation von damals. „Ich ging zu ihnen hin und fragte sie, ob sie mich fesseln wollen.“

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Als ich aus dem Fenster schaute und die beiden Mädchen draußen sah, überkam mich wieder dieses starke Verlangen.

Der Angeklagte vor Gericht

Nur eingeschränkt zurechnungsfähig
Die zwei Mädchen, sieben und neun Jahre alt, verneinten dies und taten das einzig Richtige in der Situation – sie rannten davon und erzählten den Vorfall ihren Eltern. Diese erstatteten umgehend Anzeige gegen den Mann. Der 40-Jährige wurde daraufhin verhaftet und später erneut ins LKH Rankweil eingeliefert.

Dort wurde auch ein psychiatrisches Gutachten erstellt. In diesem kam der Gerichtssachverständige Reinhard Haller zum Schluss, dass der Mann bei der Tat nur eingeschränkt zurechnungsfähig war. Im Prozess am Dienstag am Landesgericht Feldkirch stand nun die Einweisung in eine forensisch-therapeutische Einrichtung erneut im Raum. Denn aufgrund seiner sexuellen Störung sei der Betroffene auch weiterhin eine Gefahr für andere. „Ohne Einweisung und Therapie ist es nur eine Frage der Zeit, wann es zur vollendeten Tat kommt“, warnte Haller. Da der Betroffene die Medikamente schon einmal abgesetzt habe, bekomme er derzeit Depotspritzen verabreicht, die seinen Trieb im Zaum halten, erläuterte der Experte. 

Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum
Der Schöffensenat folgte letztlich der Empfehlung Hallers. Die Richterin sprach den 40-Jährigen im Sinne der Anklage schuldig und verhängte eine teilbedingte Haftstrafe von 18 Monaten. Allerdings erging der Beschluss auf Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum – der Mann muss also nicht ins Gefängnis. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

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