Gerichtsurteil

Anschlag in Bielefeld: Lebenslang für Syrer (36)

Ausland
01.06.2026 12:20
Porträt von krone.at
Von krone.at

Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hat am Montag einen 36-jährigen Syrer zu lebenslanger Haftstrafe verurteilt. Der Mann hatte im Vorjahr mehrere Menschen beim Feiern vor einer Bar in Bielefeld angegriffen und durch Messerstiche lebensgefährlich verletzt. 

Der 36-Jährige wurde wegen vierfachen versuchten Mordes schuldig gesprochen. Er habe mit dem Anschlag seine dschihadistischen Ziele verfolgt, sagte der Vorsitzende Richter. Dem Angeklagten fehle jegliche Empathie mit den Opfern. Wegen seiner radikal-islamischen Gesinnung sei der Syrer nach wie vor gefährlich und seine Prognose ausgesprochen ungünstig, hatte die Bundesanwaltschaft ausgeführt. Die Verteidiger hatten auf eine schwere Kindheit des Angeklagten verwiesen und auf die Depression, die ihm ein psychiatrischer Gutachter attestiert hatte.

Die vier Opfer hatten im Prozess berichtet, dass sie noch immer unter dem Anschlag leiden. Unter den Feiernden waren zahlreiche Fans des Fußballvereins Arminia Bielefeld.

Zwei Menschen in Syrien getötet
Der Angeklagte gestand die Tat in der Untersuchungshaft gegenüber Psychologen und Psychiatern und räumte das im Prozess in seinem Schlusswort ebenfalls ein. In der Untersuchungshaft hatte er darüber hinaus erzählt, bereits in Syrien zwei Menschen getötet zu haben, darunter seinen Halbbruder im Auftrag der Terrormiliz Islamischer Staat (IS).

Nach Angaben des Staatsanwalts war der 36-Jährige bereits in Syrien jahrelang in den Reihen des IS aktiv, hatte den Treueeid auf den Kalifen geschworen, bevor er von kurdischen Einheiten als IS-Mann festgenommen und acht Monate inhaftiert gewesen sei. 2023 kam er nach Deutschland.

Vor dem Anschlag habe er ein Bekennervideo an einen IS-Kontaktmann geschickt, das aber nicht veröffentlicht worden sei. Zudem habe er einen Zettel mit der selbst gezeichneten IS-Flagge bei sich getragen. Er habe mit seinem selbst gebauten Stockdegen möglichst viele Menschen töten wollen.

Gutachten: Angeklagter ist tiefgreifend radikalisiert
Laut psychiatrischem Gutachter ist der Angeklagte tiefgreifend islamistisch radikalisiert. Die islamistisch-dschihadistische Ideologie sei fester Bestandteil seiner Persönlichkeit und seines Wertesystems. Dafür habe er sogar den Kontaktabbruch zu seinen Kindern in Kauf genommen. Er sei kränkbar, intolerant und gewaltbereit. In Deutschland habe sich seine psychische Lage verschlechtert, nachdem der Familiennachzug gestoppt worden sei, er keine Arbeit gefunden und kein Deutsch gelernt habe. Die Teilnahme an einem Deradikalisierungsprogramm hatte der Syrer abgelehnt.

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