Urteil in Italien
Embryos vertauscht: “Falsche” Mama bekommt Kinder
Gemäß italienischem Recht gehörten die Kinder "zu der Mutter, die sie geboren hat". Bereits in den ersten Tagen nach der Geburt am vergangenen Wochenende hätten die Zwillinge eine Bindung zu ihren Eltern aufgebaut, erklärte die Richterin weiter. Der Mann werde nach geltendem Recht der legale Vater der Kinder, wenn seine Frau in der Geburtsurkunde erkläre, dass die Kinder in der Ehe geboren worden seien.
Richterin Albano ergänzte, sie sehe das "menschliche Drama" für die leiblichen Eltern. Doch hätten sie nach der Panne im Krankenhaus nur Recht auf eine Entschädigung.
Irrtum wegen ähnlicher Nachnamen
Der Irrtum geht offenbar auf die ähnlichen Nachnamen der beiden Paare zurück. Nach Informationen der Zeitung "La Repubblica" sind fünf von sieben Buchstaben identisch. Die Verwechselung war bei einem Gentest im dritten Schwangerschaftsmonat entdeckt worden. Dabei kam heraus, dass weder die werdende Mutter noch ihr Partner die biologischen Eltern der Zwillinge sind. Das Paar weigerte sich jedoch, die Kinder den klagenden Eltern zu überlassen. Diese zogen deshalb vor Gericht.
Die leiblichen Eltern äußerten sich am Wochenende erfreut über die Geburt der Zwillinge, bedauerten aber, "dass wir nicht das Glück hatten, unsere Neugeborenen in den Armen zu halten". Das andere Paar sagte der Zeitung "La Stampa": "Wir können ihren Schmerz nachvollziehen und auch wir leiden. Wir haben vorgeschlagen, dass wir uns treffen, aber sie haben uns nicht geantwortet."
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