Der Horror-Fund von 400 verwahrlosten Tieren in einem Haus im Bezirk Leibnitz sorgt für Bestürzung. Was es mit „Animal Hoarding“ auf sich hat und wie oft solche Fälle in der Steiermark vorkommen.
Die Zustände, die Tierschützer und Amtsveterinäre diese Woche in einem Haus im Bezirk Leibnitz vorfanden, sprengen die Grenzen des Vorstellbaren. Wie berichtet, hielt ein 38-Jähriger Hunderte Kaninchen, Meerschweinchen sowie weitere kleine Nager und Katzen in katastrophalen Verhältnissen – unterernährt, verletzt, in kleinen, verdreckten Käfigen. Zwischen den lebenden Vierbeinern lagen zahlreiche Kadaver, auch rund ums Haus waren tote Tiere verscharrt.
Die überlebenden Nager wurden beim Tierschutzverein „Purzel & Vicky“ in Vasoldsberg untergebracht, die Katzen im Tierheim Adamhof in Leibnitz. „Wir haben ja öfter Fälle von größeren Tierabnahmen, aber so volle Käfige haben wir noch nie gesehen“, schüttelt Ingrid Stracke von „Purzel & Vicky“ den Kopf. Den meisten Tieren gehe es „sehr schlecht“, viele haben schwere Verletzungen. „Einmal mehr haben wir fassungslos gesehen, wozu Menschen fähig sind.“
„Animal Hoarding kommt gar nicht so selten vor“
In Fachkreisen spricht man in solchen Fällen von „Animal Hoarding“ – krankhaftes „Sammeln“ von Tieren, ohne in der Lage zu sein, diese angemessen zu versorgen. Betroffene sind sich der Situation oft gar nicht bewusst. „Es ist ein psychologisches Phänomen, das gar nicht so selten vorkommt“, sagt die steirische Tierschutzombudsfrau Karoline Schlögl. In der Steiermark komme es durchaus monatlich zu derartigen Fällen – wenn auch nicht in diesem Ausmaß. Besonders häufig seien Nagetiere und Katzen betroffen.
,Animal Hoarding’ ist ein psychologisches Phänomen, bei dem eine hohe Anzahl an Tieren ,gesammelt’ wird, die aber nicht versorgt werden können.

Tierschutzombudsfrau Karoline Schlögl
Bild: Sepp Pail
Wenn Nachbarn oder Angehörige Verdacht schöpfen, „ist es am Besten, das direkt bei der Behörde anzuzeigen“, so Schlögl. Aber rechtlich ist die Lage gar nicht so einfach: Wenn es nicht schon konkrete Beweise gibt oder die Missstände von außen bemerkbar sind, müssen Tierhalter den Behörden die Türe nicht öffnen.
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