Land muss offenlegen

Rätsel um „Geheimdeal“: Wie viel wurde bezahlt?

Tirol
13.05.2026 07:00

Eine Beteiligung der Osttirol Investment GmbH an den Kalser Bergbahnen der Schultz Gruppe ruft die Liste Fritz auf den Plan. Nach einer Einigung fehlt derzeit Info über den Abgeltungsbetrag. Eine Gerichtsentscheidung soll diesen nun ans Licht bringen.

„Es ist eine gute Nachricht für alle Bürger, die wissen wollen, was mit ihrem Geld passiert“, freute sich Liste Fritz-Klubobmann Markus Sint gestern über einen Erfolg für mehr Transparenz im Land Tirol. Was war geschehen?

Im Jahr 2008 beteiligte sich die Osttiroler Investment GmbH (OIG) mit 25,1% an den Kalser Bergbahnen der Schultz Gruppe. Rund 6 Mio. Euro wurden von der Tochtergesellschaft der Felbertauernstraßen AG (man hält 75%, 25% liegen beim Land Tirol) investiert.

Auf Klage folgte Vergleich und Stillschweigen
Zehn Jahre später war eine Trennung geplant. Weil man sich nicht einigen konnte, klagte die OIG auf 5,7 Mio. Euro – 2025 gab es einen Vergleich. Über die Höhe des Abtretungspreises wurde Stillschweigen vereinbart. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse seien der Grund dafür gewesen.

Ursprünglich wurde die OIG gegründet, um Projekte oder Unternehmen mit Mitteln der Felbertauernstraßen AG zu unterstützen. Sint sieht Beteiligungen des Unternehmens nicht negativ, sondern begrüßt diese sogar.

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Dieses hat uns bestätigt: Eine Geheimhaltungsklausel wurde vom Tisch gewischt. Der Betrag sei binnen 14 Tagen zu veröffentlichen.

Markus Sint, Klubobmann Liste Fritz

Dieses Stillschweigen rief die Liste Fritz auf den Plan, die den fälligen Abgeltungsbetrag wissen wollte. War die Auskunft der Landesregierung über die Beteiligung zunächst ausführlich, wurde diese seit der Einigung mau.

Sint klagte beim Landesverwaltungsgericht: „Dieses hat uns bestätigt: Eine Geheimhaltungsklausel wurde vom Tisch gewischt. Der Betrag sei binnen 14 Tagen zu veröffentlichen.“

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Auf Grundlage dieser schriftlichen Ausfertigung der Erkenntnisse werden in Folge weitere mögliche Schritte geprüft.

Das Land Tirol

Land muss nächsten Schritt setzen
Nun liegt der Ball beim Land, das auch vor das Höchstgericht ziehen könnte. Die Entscheidung ist nächste Woche fällig. Auf „Krone“-Anfrage teilte das Land mit: „Nach Übermittlung des Verhandlungsprotokolls wurde seitens des Landes Tirol das Landesverwaltungsgericht um Ausfertigung der Entscheidung in vollem Umfang ersucht. Auf Grundlage dieser schriftlichen Ausfertigung der Erkenntnisse werden in Folge weitere mögliche Schritte geprüft.“ 

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