Schüler vor Gericht

„Lehrern nichts sagen, sonst steche ich euch ab“

Tirol
08.05.2026 05:00

Ein Messer-Vorfall unter Schülern in einem Innsbrucker Kino-Foyer im vergangenen Dezember ging nicht als harmlose Episode durch. Ein 14-Jähriger war am Donnerstag angeklagt und beim Prozess flossen dann sogar Tränen.

Ein Schüler trumpft mit einem Messer auf, es fallen drohende Worte – so etwas hat der eine oder andere vielleicht selbst aus seiner Jugend zu erzählen. In diesem Fall aus Innsbruck führte es zu einer Anzeige bei der Polizei, zu einer Anklage wegen schwerer Nötigung und am Donnerstag nun zu einem Prozess am Landesgericht.

Ein Schulausflug ins Kino ...
Hintergrund: Eine ganze Schule war kurz vor Weihnachten des Vorjahres in einem Innsbrucker Kino. Beim Ausgang packten sich zwei Schüler an der Schulter – aber eher harmlos. Der angeklagte 14-Jährige, ein hoch aufgeschossener einheimischer Bursche, herrschte sie an: „Lasst das, sonst ersteche ich euch.“ Die Angesprochenen zweifelten, dass ihr Kollege überhaupt ein Messer dabeihabe, doch dieser zückte prompt eines! Und erst recht würde er sie „abstechen“, wenn sie dies bei den Lehrern petzen.

Nach dem Vorfall musste sich der Schüler am Landesgericht Innsbruck einfinden.
Nach dem Vorfall musste sich der Schüler am Landesgericht Innsbruck einfinden.(Bild: APA/BARBARA GINDL, Krone KREATIV)

Durch Erzählung bei Eltern flog Fall auf
Diese bekamen die Episode nicht mit, erst daheim offenbarten sich die Schüler den Eltern – Anzeige! Einer der Bedrohten weinte bei der Schilderung, weil ihn das Geschehen noch heute belasten würde. „Ich konnte damals gar nicht mehr einschlafen.“ Die jungen Zeugen schilderten das Erlebnis leicht divergierend – etwa bei der Frage, ob ihr Schulkollege das Messer aus der Jacke, dem Pullover oder der Hose gezogen hatte. Auch die Frage, ob nur ein Mitschüler oder beide verbal bedroht worden seien, blieb etwas nebulös.

Der Angeklagte verneinte, wie schon vor der Polizei, die Äußerungen und jegliche Messer-Fuchtelei. „Woher aber sollten die Opfer sonst wissen, wie das Messer aussieht?“, runzelte die Richterin die Stirn. Trotz der leicht unterschiedlichen Aussagen hielt sie den Kern der Geschichte für glaubwürdig.

Schuldig, aber keine Strafe gegen jungen Unbescholtenen
Sie sprach den Unbescholtenen daher schuldig, verhängte bei drei Jahren Probezeit aber keine Strafe – nicht rechtskräftig. Jener bedrohte Schüler, der beim Prozess in Tränen ausbrach, muss sich womöglich einer psychotherapeutischen Behandlung unterziehen. Der Vater forderte vorsorglich die Erstattung allfälliger Behandlungskosten.

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